Verleumdungsklage durch vorgetäuschte schwangerschaft????

U

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Gast
#1
wenn ich eine schwangerschaft vortäusche, kann mich der mann anzeigen?
ich verlange kein geld oder will finanzielle vorteile. nur so .....ist das illegal? nee oder ist doch nur lügen oder?
 
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Dabei
22 Aug 2011
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#3
Verleumdung kaum - Nötigung vielleicht. Kommt drauf an, was Du erreichen willst.

Lass den Scheiss !!!!
 
Dabei
14 Feb 2010
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#6
Im anderen Thread drohst du ihm in der SMS an den Unterhalt einzuklagen. Dass du das (angeblich) nicht willst, weiß niemand. Ergo ist das Vortäuschen falscher Tatsachen / Betrug (§ 263 StGB).

[§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.]

Dass du im Nachhinein sagst, dass du das nicht wolltest, glaubt dir niemand,schließlich hast du genügend kriminelle Energie beweisen, dass man dir das problemlos zutrauen würde. Der Racheaspekt hilft dir auch wenig, schließlich gilt Affekt nur unmittelbar, da du das bereits planst, ist Hinterlist gegeben.
Und mal im Ernst, du bist doch geistig noch soweit zurechnungsfähig, dass dir gewisse Zweifel an dieser Aktion kommen .... was soll also dieses scheiß Gefrage ob das ok sei ?!

Und weil die Überschrift total bescheuert ist, nochmal ein kleiner Rechtsexkurs:

[
§ 187 StGB Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.]

Wenn du deinen Grips anstrengst, merkst du, dass das etwas völlig andere ist, umgangssprachlich sagt man dazu: "Jemanden durch den Schmutz ziehen" während du jemanden "übers Ohr hauen willst" ... und ja, beides ist scheiße.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei
25 Nov 2011
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#7
du hast doch einen an der waffel, lol wie kommt auf so ne idee, ist doch viel zu anstrengend....bringt doch gar nichts...halten wirst du ihn sowieso nicht...er denkt sich nur " mensch was für ne psycho tante" wenn es rauskommt, wenn du es nur zum spaß machen willst, hast du einen kranken humor, wenn du rache willst, denk die was bessers aus......alles liebe -solyaha
 
Dabei
14 Apr 2009
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#8
Das ist doch wieder diese Rachebraut von letztens, die jetzt kalte Füße gekriegt hat und dieses Forum für ihre üblen Spielchen missbrauchen will.

http://www.lovehelp.de/rache-eiskalte-rache-glaubwuerdig-t22137.html

Dieser Thread (genau wie der andere) sollte eigentlich geschlossen werden, da er niemandem etwas bringt, sondern nur zu blödsinnigen Taten anstiftet.
,
Das ist das erste das mir dazu einfiel, weil ich damals auch darauf geantwortet hatte,,Ja ja wurde wohl prenzlich!
 
Dabei
24 Okt 2010
Beiträge
672
#9
Liebe TE,


[§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.]
Ich wäre mir da nicht so sicher, vielleicht verklagt ihr euch ja gegenseitig und könnt dann einen Vergleich schließen^^. Wenn das jemand mit mir versuchen würde, wäre das ein fall für:

§ 223
Körperverletzung


(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Grüße
 
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