Im anderen Thread drohst du ihm in der SMS an den Unterhalt einzuklagen. Dass du das (angeblich) nicht willst, weiß niemand. Ergo ist das Vortäuschen falscher Tatsachen / Betrug (§ 263 StGB).
[§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.]
Dass du im Nachhinein sagst, dass du das nicht wolltest, glaubt dir niemand,schließlich hast du genügend kriminelle Energie beweisen, dass man dir das problemlos zutrauen würde. Der Racheaspekt hilft dir auch wenig, schließlich gilt Affekt nur unmittelbar, da du das bereits planst, ist Hinterlist gegeben.
Und mal im Ernst, du bist doch geistig noch soweit zurechnungsfähig, dass dir gewisse Zweifel an dieser Aktion kommen .... was soll also dieses scheiß Gefrage ob das ok sei ?!
Und weil die Überschrift total bescheuert ist, nochmal ein kleiner Rechtsexkurs:
[§ 187 StGB Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.]
Wenn du deinen Grips anstrengst, merkst du, dass das etwas völlig andere ist, umgangssprachlich sagt man dazu: "Jemanden durch den Schmutz ziehen" während du jemanden "übers Ohr hauen willst" ... und ja, beides ist scheiße.