Brauche Hilfe...

Dabei
19 Jan 2010
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#31
Aus rechtlicher Sicht: ja! Du hast ja sicher schon öfter von häuslicher Gewalt gelesen- und dass sich keiner einmischen wollte bzw. dass nieman etwas mitbekommen hätte.....und so werden Kinder geschlagen und geschlagen...und keiner unternimmt was.

Ob sie Dir dann böse ist? Kann sein.........letztendlich hat sie einfach verständlicherweise zu viel Angst vor ihren Eltern. Aber wie schon gesagt: Du musst NICHT irgendwelche Namen und Adressen bekannt geben. Es ist ein reines Infogespräch - und das kannst Du der Dame vom Jugendamt auch so sagen! Die versteht das schon. Du bist sicherlich nicht der erste der mit so einem Problem ankommt! Leider!
 
Dabei
14 Nov 2008
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#32
Ich weiß nicht, ob das wichtig ist, im Grunde geht es ja um den Abraster. Gut, irgendwie schon wichtig. Aber ich hätte da noch die Frage, ob es legal ist, als 18-Jähriger mit ihr (15) GV zu haben - nicht dass Irgendwer euch da einen Strick draus dreht (zusätzlich). Meines Wissens darf "ich" als 16-Jährige mit 16-Jährigen und Über-16-Jährigen GV haben, ansonsten ist es schwierig. Das Alter oben musste noch korrigieren, hab das irgendwie verpeilt.
 
Dabei
19 Jan 2010
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#33
Ja werde ein Infogepräch führen, es dann meiner Freundin mitteilen was sie mir gesagt hat. Und dann weiter sehen, was wir machen können.
 
Dabei
19 Jan 2010
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#34
habe eben gegoogelt...

Wer darf mit wem und wer nicht? - Der Schnellüberblick!

In diesen Fällen sind sexuelle Handlungen gesetzlich verboten:

» Ihr seid beide unter 14.
» Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist 14 oder älter.
» Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.


In diesen Fällen kann es gesetzliche Einschränkungen geben:

» Du bist 21 oder älter und dein Sexpartner ist 14 oder 15.

Dann machst du dich nur dann strafbar, wenn du ausnutzt, dass deinem Sexpartner die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Das heißt zum Beispiel, wenn du ihn sexuell unter Druck setzt oder zu etwas verführst, was er eigentlich (noch) gar nicht will.

» Du bist 14 oder 15 und dein Sexpartner ist 21 oder älter.

Dann gibt es keine Probleme, wenn dein dein/e Freund/in höchstens 20 ist und euch eine echte Liebesbeziehung verbindet, er/sie dich sexuell also zu nichts zwingt oder drängt.


In diesen Fällen sind sexuelle Handlungen ohne Einschränkungen erlaubt:

» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.


Unabhängig vom Alter ist verboten . . .

» Sex mit Geschwistern.
» Sex mit Eltern oder Großeltern.
» Sex mit Schutzbefohlenen, die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind. Dazu zählt z.B. Sex mit Lehrern, Stiefvätern, Beratern, Psychotherapeuten, Pflegern usw.
 
Dabei
19 Jan 2010
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#35
Ich weiß nicht, ob das wichtig ist, im Grunde geht es ja um den Abraster. Gut, irgendwie schon wichtig. Aber ich hätte da noch die Frage, ob es legal ist, als 18-Jähriger mit ihr (15) GV zu haben - nicht dass Irgendwer euch da einen Strick draus dreht (zusätzlich). Meines Wissens darf "ich" als 16-Jährige mit 16-Jährigen und Über-16-Jährigen GV haben, ansonsten ist es schwierig. Das Alter oben musste noch korrigieren, hab das irgendwie verpeilt.
Ich hab da mal ein bißchen gegoogelt - ob das dann immer so stimmt??
Jedenfalls habe ich da gelesen, dass Sex mit Menschen unter 14 generell verboten ist. Zwischen 14 und 16 dann ist es in Ordnung wenn es im Einvernehmen geschieht und ab 16 kann Dir eh keiner mehr was vorschreiben, was das betrifft.

Aber ich finde auch, dass es darum auch erst mal gar nicht geht sondern um die Schläge, die Kontrollsucht und die Beschimpfungen...
 
Dabei
19 Jan 2010
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#36
Dann sollte ich anrufen und die stichpunkte runter ratern und warten was die dame oder herr mir dazu sagen wird ?!
 
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14 Nov 2008
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#37
Wichtig für euch ist der Punkt, an dem raus gekommen ist, dass ihr Sex gehabt habt. Da war sie wohl 15. (Keine Ahnung, ob auf deine Quelle Verlass ist)
Sag, du hast ein Problem und möchtest ein paar Stichpunkte erzählen und einen Rat.
 
Dabei
19 Jan 2010
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#38
Wir hatten das 1mal Sex da war sie 14jahre und ich 17jahre, sie hat aber ihren Eltern gesagt das es erst vor 3monaten passiert ist, also sie 15jahre und ich 18jahre.

Ich werde im Feb. 19 und sie im März 16, weiß nicht ob das von wichtigkeit ist.
 
Dabei
14 Nov 2008
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#39
Naja, ihr Alter ist wichtig. Wie gesagt, ich weiß die Daten nicht genau, such mal hier im Forum, es gab diese Frage schon öfter - und dementsprechend viele Meinungen. Eine Qualifizierte wird sicher dabei sein.
 
Dabei
19 Jan 2010
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#40
Also ich klink mich jetzt aus - muss ins Bett.
Dir Toni kann ich nur raten: ruf einfach mal an. Mach Dir nicht soviele Gedanken und Sorgen im Vorraus. Der Stichpunktzettel soll Dir helfen nichts zu vergessen. Der Rest wird sich schon ergeben...vertrau auf Dich und vertrau auf Dein "Gegenüber". Die Leute im Jugendamt haben genug Erfahrung auf die Menschen einzugehen, die dort anrufen.
Gute Nacht Euch Allen!
 
Dabei
17 Nov 2009
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#41
Ich werde im Feb. 19 und sie im März 16
Der 16. Geburtstag ist ja nun nicht sooo lange hin, vielleicht könnte sie mit den Eltern den "Deal" machen, daß sie ihr zu ihrem sechzehnten ein Stück Selbstbestimmung anvertrauen, wenn sie sich bis dahin in Wohlverhalten übt.

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß das Jugendamt sich so kurz vor dem Geburtstag - der die Situation ändern wird - noch großartig einmischen will, die haben ganz andere Sorgen. Einziger Effekt wäre also wohl, daß das arme Mädchen noch mehr Druck bekommt.

Wie wäre es denn, wenn ihr Vertrauenslehrer (bzw. Lehrerin) die Vermittlung übernähme? Aus dessen/deren Position heraus ergäben sich doch ganz andere Anknüpfungspunkte, z.B. schulische Leistung, offensichtlicher psychischer Streß ... was denn los sei zuhause?
 
Dabei
14 Nov 2008
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#42
Der 16. Geburtstag ist ja nun nicht sooo lange hin, vielleicht könnte sie mit den Eltern den "Deal" machen, daß sie ihr zu ihrem sechzehnten ein Stück Selbstbestimmung anvertrauen, wenn sie sich bis dahin in Wohlverhalten übt.
Warum sollten sie ihr das zugestehen? Nur, weil sie 16 wird? Sorry, aber das ist Blödsinn. Ich durfte mit 16 auch nur vor die Tür (außerhalb der Schule), wenn es ans Arbeiten ging, da konnte ich noch so viel nach Freiheit betteln.
Außerdem sind hier Handgreiflichkeiten im Spiel und da ist es die verdammte Pflicht vom Jugendamt, einzugreifen - das ist keine Lapalie! Ich rede hier wohlgemerkt nicht von "mal einem Klapser".
Ich verstehe deinen Denkansatz, aber ich denke, man sieht die Sache etwas realistischer, wenn man mit so was selbst in Kontakt stand.
 
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19 Jan 2010
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#43
Habe mich heute ans Jugentamt gewendet, nach dem Gespräch hätten sie sofort eingegriffen, wenn ich den Namen und die Adressen genannt hätte. Mit absprache meiner Freundin waren wir heute bei einem Vertrauenslehrer, er hat ein Gespräch mit der Mutter für morgen vereinbart, und wird ihr auch klar sagen wenn sich auf kurze seid sich nicht einiges in positves wendet ist auch er verpflichtet es dem Jugentamt weiter zu leiten.
 
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19 Jan 2010
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#45
Top Job

Hallo Toni,

auch von meiner Seite: das hast Du echt gut gemacht. Die Idee mit dem Vertrauenslehrer war super. Werd ich mir merken...
Viel, viel Glück für die Zukunft!!
LG
Towanda
 

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