Muss ich Trennung schriftlich bestätigen?

Dabei
15 Jun 2022
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#1
Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich sind seit genau 2 Wochen getrennt und um ehrlich zu sein, ging die Trennung von ihm aus... Auch wenn mir bewusst ist, dass unsere Ehe nicht immer perfekt ist, hätte ich nicht so schnell aufgegeben und bin noch ziemlich traurig über die Situation. Wie dem auch sei – ich war gestern total sprachlos als er mir plötzlich einen Zettel vorlegte, auf dem das Datum unserer Trennung stand mit dem Zusatz, dass unsere Ehe gescheitert wäre. Wir diskutierten den gesamten Abend, weil ich seinen Zettel nicht unterschreiben wollte und er so unbedingt darauf bestand. Sicherlich hat er schon mit Anwälten gesprochen und will nun das Beste für sich herausholen. Aber da mache ich nicht mit und wollte fragen, ob ich dazu verpflichtet bin, zu unterschreiben? Und wenn ja, was das für mich bedeuten würde?
 
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Dabei
6 Mrz 2013
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#3
Nimm dir einen eigenen Anwalt, damit du mit ihm auf Augenhöhe bist. Wenn er dir gleich nach der Trennung mit sowas kommt, ist das leider bitter nötig.
Vermutlich will er die Scheidung schnell durchziehen, und da ist es nicht gut wenn er nicht beweisen kann, seit wann ihr getrennt seid (das ist nämlich schwierig, wenn man noch zusammen wohnt, daher will er deine Unterschrift), weil da Fristen laufen.
 
Dabei
10 Jun 2022
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#4
Auf keinen Fall irgendwas unterschreiben ohne das du selbst einen Anwalt hast und es mit diesem bespricht. Alles schriftliche wird dann von den Anwälten geregelt. Das Trennungsjahr beginnt sobald einer eurer Anwälte die Scheidung eingereicht hat.
 
Dabei
3 Jan 2019
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#5
Liebe @Jule10,

lass' Dich unbedingt anwaltlich beraten. Du bekommst hier im Forum möglicherweise nur Halbwissen vermittelt, dessen Anwendung Dich unter Umständen teuer zu stehen kommen kann.

Ohne Anwalt würde ich an Deiner Stelle auch nichts unterschreiben.
 
Dabei
16 Jun 2022
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#6
Liebe Jule,
mit diesem Zettel möchte er wohl für die Scheidung später nachweisen, wann euer Trennungsjahr begonnen hat. Dass die Ehe „gescheitert“ ist, wird vom Gericht dann nach Ablauf eines Jahres ab eurer Trennung vermutet, dazu kannst du online genauer nachlesen, hier z.B. [URL]https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/trennungsjahr[/URL] Dieser Zusatz in seinem Zettel ist also mit Verlaub Quatsch. Dieses Jahr kann er damit nicht abkürzen.
Zum Trennungsjahr gehört allerdings auch, dass ihr keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr führt. Dazu müsst ihr nicht sofort auseinanderziehen, aber Bett und Tisch müssen voneinander getrennt sein. Also: getrennt schlafen, essen, getrenntes Geld, getrennte Hausarbeit. Da das Gericht nicht in eure Wohnung schauen kann, um nachzuvollziehen, ob ihr das eingehalten habt, würde eine schriftliche Bestätigung das Scheidungsverfahren vereinfachen – allerdings könnt ihr das Trennungsjahr und das tatsächliche Scheitern erst in einem Jahr bestätigen, nicht jetzt schon.
Du musst letztendlich also gar nichts unterschreiben. Du kannst auch für dich festhalten, wann die Trennung war. Eine schriftliche Bestätigung des Scheiterns ergibt dann erst in einem Jahr Sinn.
Und fernab von deiner Frage: Lass den Kopf nicht hängen. Ich kenne deine Situation und weiß, dass sich gerade alles falsch und unreal anfühlt. Aber es wird auch wieder bergauf gehen. Alles Gute für dich!
 
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