Dringend!!!

Dabei
27 Sep 2008
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#1
Hallo habe folgende frage und zwar habe ich den Verdacht das meine Freundin schwanger ist. wir hatten ende oktober mit meiner Freundin geschlafen so 3-4 mal nacheinander aber mit kondom (wir haben verhüttet) und es ist auch nichts geplatzt. Sie hat auch ihre tagen gehabt im Nowember, aber jetzt muss sie sie wieder haben seit diesem Montag und sie kriegt sie nicht????
könnt ihr mir bitte helfen und so ungefähr sagen was die ersten Anzeichen von der Schwangerschaft sind und ob auch der Bauch dicker wird im ersten monat. Und noch eine frage kann das überhaupt sein das sie schwanger ist wenn sie ihre im nowember gehabt hat, ich frage weil das ihre mutter behaupten tut!

Danke im Voraus und bitte um schnelle Antworten!!!!
 
Dabei
27 Sep 2008
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#3
und andere Vorschläge!!! Denn den Test machen wir übermorgen!!! ich will mich aber beruhigen!!
 
Dabei
9 Dez 2008
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#8
Es ist immer möglich das sich die Tage verschieben, ich habe das manchmal auch obwohl ich die pille nehme und es so noch weniger passiert das sie nicht regelmässig kommen. Bitte mach die nicht so viele gedanken, sondern sei für deine Freundin da und mach ihr nicht auch noch angst, macht einen Test und dann werdet ihr ja sehen...
 
Dabei
27 Sep 2008
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#10
eine weitere frage und folgende wen es doch so ist sie schwanger ist, wiel läuft es dann ab. Ich kann es mir nicht vorstellen, da ich ich noch meine schule nicht fertig habe und mich meine eltern umbringen wenn es so ist??
 
Dabei
29 Okt 2008
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#11
Also jetzt beruhige Dich mal. Ich geh jetzt mal ganz stark davon aus das sie nicht schwanger ist.
zum einem habt ihr verhütet, das war schon mal richtig, zum anderen hatte sie ihre Regel im November und sie ist auch noch jung, so das es gar nicht sein muss, das sie sie Punkt genau immer bekommt.
Natürlich gibt es auch Fälle, wo die Regel bestehen bleibt, trotz Schwangerschaft, aber das schließe ich jetzt mal aus.

Wie soll es laufen? Erstmal müsstet ihr darüber reden was ihr wollt und das dann euren Eltern verklickern. Wenn ihr euch dafür entscheidet, kannst du doch deine Schule fertig machen, du bist ja nicht schwanger.
Aber bevor du dir darüber jetzt den Kopf zerbrichst, warte erstmal den Test ab!

LG jennylee
 
Dabei
29 Okt 2008
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#13
Da gibt es keine pauschale Erklärung für. Es ist halt manchmal so, aber eher seltener. Und oft wird es auch als Ausrede genutzt ;)
 
Dabei
27 Sep 2008
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#14
bis zu welchem Zeitpunkt kann man in deutschland abtreiben und wie soll das laufen baby und schule parallel ich will meine freundin mit der Erziehung des Babys nicht alleine lassen wenn es soweit kommt. Da müsste ich schule abbrechen und ich habe noch zwei jahre vor mir!! Hilfe!!!
 
Dabei
29 Okt 2008
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#15
Denk an Abrtreibung erst, wenn sie wirklich schwanger ist und ihr beide einvernehmend beschließt es nicht haben zu wollen.

Und, erwachsene Väter gehen auch arbeiten, währen die Mama zuhause ist. Warum solltest du deine Schule nicht zu ende machen? Sie wird schon nicht allein sein. Vielleicht ist ihre Mutter da, und wenn nicht, kann sie sich immer noch Hilfe beim Jugendamt holen. Also kein Grund die Schule zu schmeißen! Die richtige Erziehung eines Kindes fängt eh erst etwas später an. Und in der Stillzeit kannst du ihr auch nicht helfen, außer ihr stellt auf Flasche um. Aber selbst da musst du dich selber nicht aufgeben.

Bleib mal locker und warte den Test ab. Und wenn er negativ ist, geht ihr zusammen zum Frauenarzt, da soll sie sich die Pille holen und die Einnahme sich genau erklären lassen.
Dann geht ihr in Zukunft auf Nummer sicher!
 
Dabei
27 Aug 2008
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#16
Srry Gingerale - so leicht ist das alles auch nciht...
Kan sie sich nicht drum kümmern und weder die Eltern noch der vater wollen oder können das übernehmen oder ein Kindermädchen finanzieren, nehmen sie ihr das Kind weg.... !!!
Die helfen nicht einfach mal so, damit das Mädel Schule und Ausbildung machen kann ... :mad: ...
Und es gibt genug so junge Mütter die wegen des gesellschaftlichen zwangs das Kind behalten und es für ALLE beteiligten das beste gwesen wäre das Kind - wenn es denn auf die WElt kommen soll - wegzugeben....

Und ich finde es o.k. sich Gedanken zu machen - jetzt schon - denn wenn sie im 2. Monat wäre bleibt nicht viel Zeit und eine Entscheidung solcher Tragweite mal eben als Kleinigekiet abzutun oder unter Druck auf die Schnelle zu entscheiden ist nicht ratsam!
Und ja - alles was sich junge Leute in dem Alter normal erträumen für ihr Leben ist dann vorbei! Und ist das Kind ertsmla da, kann man die Entscheidung nicht nach 1 Jahr rückgängig machen, weil man feststellt, man kommt damit nicht klar....

Und ansonsten - wenn ihr ordnungsgemäß verhütet habt und kein Unfall passierte ist die Wahrscheinlichkeit trotz Kondom schwanger zu werden geringer als mit der Pille - dazu hätte es einem Maleurs bedurft oder aber Eurem Fehlverhalten. Daher ist es sehr unwahrscheinlich das sie (von Dir) schwanger ist...
 
Dabei
29 Okt 2008
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#18
Bleib mal locker, erstmal für den Fall ihr würdet das Kind behalten wollen, dann gibt es Mutter Kind Heime, wo viele junge Mütter lernen mit ihren Babys umzugehen und Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die Schule zu beenden. Dann gäbe es immer noch die Möglichkeit das Kind zur Adoption frei zu geben, und zu allerletzt gibt es auch noch die Abtreibung.

§ 218a
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

  • 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach
    § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,

    2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
    3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

entnommen von http://www.abtreibung-web.de/index.html


Macht den Test, am besten heute noch !

LG Jennylee
 
Dabei
29 Okt 2008
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#19
So, am 9.12 hast du geschrieben das ihr übermorgen den Test macht. Das wäre dann also gestern gewesen!
Wie sieht es aus !
 

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