Stellungnahme schreiben, Hilfe

  • Themenstarter Unregistriert
  • Beginndatum
U

Unregistriert

Gast
#1
rschau -

Hallo, ich mache eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten. Die Ärztekammer har vorgegeben, dass man während den 3 Jahren 30 Fehltage nicht überschreiten darf, sonst Gefahr für Zulassung zur Prüfung. Ich habe 10 Tage überschritten. Nun möchte die Ärztekammer von mir eine Stellungnahme zu meinen Fehlzeiten. Ich habe eine geschrieben, aber bin mir nicht sicher, ob man sie so schreiben kann. Kann mir einer helfen oder sagen, ob sie gut ist oder ob ich einen Satz anders formulieren soll? etc.. Danke im vorraus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 28.08.2013 möchte ich die Möglichkeit zur Stellungnahme wahrnehmen. Während der letzten 2,5 Jahre absolvierte ich meine praktische Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb, wo mir die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden.

Die Tage, die ich in der Berufsschule gefehlt habe, war ich krank und ich habe eine Krankschreibung vorgelegt. Die meisten unentschuldigten Fehlzeiten waren deswegen, weil ich zu spät zum Unterricht kam und dies galt dann als einen ganzen versäumten Tag, da ich nicht im folgenden Unterrichtsblock als anwesend eingetragen wurde. Die Fehlzeiten führten nicht dazu, dass Inhalte des Ausbildungsplanes nicht vermittelt worden sind. Auch der Lernstoff, der in der Berufsschule verpasst wurde, ist von mir im Nachhinein erarbeitet worden. Meine Leistunden in der Berufsschule sind bis zum jetzigen Ausbildungsverlauf positiv und auf meinen Zeugnissen mit guten Noten beurteilt.

Im Anhang sind Schreiben von meinem Ausbildungsbetrieb, in dem sich über meine Leistungen geäußert wird und trotz der Fehlzeiten keine Bedenken bestehen, dass die Abschlussprüfung von mir bestanden wird.

Ich bitte Sie, aufgrund meiner Stellungnahme, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, um die Ausbildung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

MfG
 
Dabei
15 Mai 2011
Beiträge
11.867
#2
.................

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 28. August 2013 nehme ich hiermit die Möglichkeit zur Stellungnahme wahr. Während der letzten 2,5 Jahre absolvierte ich meine praktische Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb, in dem mir die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden.

Die Fehltage in der Berufsschule waren krankheitsbedingt; entsprechende ärztliche Atteste wurden von meiner Seite aus vorgelegt. Die unentschuldigten Fehlzeiten Sind durch geringfügige Verspätungen zum Unterrichtsbeginn begründet, welche aufgrund des verpassten Anwesenheits-Checks zu Anfang des Unterrichts als ganzer Fehltag eingetragen wurde. Trotz der Fehlzeiten wurden mir sämtliche Inhalte des Ausbildungsplanes vermittelt. Auch der in der Berufsschule versäumte Lernstoff ist von mir im Nachhinein nachhaltig erarbeitet worden. Kontinuierlich gute Benotungen spiegeln meine positiven Leistunden in der Berufsschule wider.

Im Anhang finden Sie Leistungsbeurteilungen von meinem Ausbildungsbetrieb, in denen bedenkenlos bestätigt wird, dass die Abschlussprüfung von mir bestanden werden kann.

Ich bitte Sie, mich zur Abschlussprüfung zuzulassen, damit ich die Ausbildung erfolgreich absolvieren kann.



Mit freundlichen Grüßen
 
Dabei
24 Okt 2010
Beiträge
672
#3
Umgeschrieben, sodass sie implizit die Verantwortung für ihre Fehlstunden übernimmt (kommt immer gut an) und 1/2 Kleinigkeiten.
Heisst das wirklich Anwesenheits-Check? Das wäre peinlichstes Ginglish. Entweder "Presence check" oder Anwesenheitsprüfung oder -kontrolle.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 28. August 2013 nehme ich hiermit die Möglichkeit zur Stellungnahme wahr. Während der letzten zweieinhalb Jahre absolvierte ich meine praktische Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb, in dem mir die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden.

Meine Fehltage in der Berufsschule waren krankheitsbedingt; entsprechende ärztliche Atteste habe ich vorgelegt. Meine unentschuldigten Fehlzeiten Sind durch geringfügige Verspätungen zum Unterrichtsbeginn begründet, welche aufgrund des verpassten Anwesenheits-Checks zu Anfang des Unterrichts als ganze Fehltage eingetragen wurde. Trotz der Fehlzeiten wurden mir sämtliche Inhalte des Ausbildungsplans vermittelt. Auch der in der Berufsschule versäumte Lernstoff ist von mir im Nachhinein nachhaltig erarbeitet worden. Kontinuierlich gute Benotungen spiegeln meine positiven Leistungen in der Berufsschule wider.

Im Anhang finden Sie Leistungsbeurteilungen von meinem Ausbildungsbetrieb, in denen bedenkenlos bestätigt wird, dass die Abschlussprüfung von mir bestanden werden kann.

Ich bitte Sie, mich zur Abschlussprüfung zuzulassen, damit ich die Ausbildung erfolgreich absolvieren kann.



Mit freundlichen Grüßen
 

Ähnliche Themen


Oben