Ich hätte schon gedacht, dass jemand, der nicht-monogame sexuelle Beziehungen propagiert, sich mal über die rechtliche Situation in Bezug auf eventuell gezeugte Kinder informiert.
Zum einen bedeutet (zumindest bei mir) die offene Beziehung nicht, dass ich an jeder Ecke mit irgendeiner Fremden Sex habe. Vielmehr bin ich sehr wählerisch, und in der Praxis kommt das nur gelegentlich vor und seit der Pandemie gar nicht mehr - es geht mehr um die grundsätzliche freie Verfügung über die eigene Sexualität.
Zum anderen ist mir ausreichende Verhütung sehr wichtig, der ich auch akribisch nachgehe, was das Risiko einer Zeugung eines Kuckuckskindes auf nahezu null reduziert.
Zum dritten hatte ich bislang nur 1x etwas mit einer verheirateten Frau - sie hatte bereits 4 Kinder und keinerlei Ambitionen, mit ihrer Affäre ein fünftes zu zeugen.
Aber selbst wenn der verschwindend unwahrscheinliche Fall eintreten würde, trotzdem eine Frau zu schwängern, würde ich bestimmt keine Ambitionen haben, dass sie es austrägt. Würde sie es trotzdem austragen, hätte ich ohnehin kein Interesse an dem Kind, ganz gleich, ob Unterhalt zahlen müsste (was ich auch müsste, wäre die Frau Single). Und falls ich das Kind doch annehmen wollte, würde mir §1592 Absatz 2 BGB zur Seite stehen (notfalls mit Zurhilfenahme eines DNA-Tests). Und ich hätte sehr gute Aussichten als finanziell abgesicherter Mann in einer stabilen, seit Jahren bestehenden Partnerschaft. Ungeachtet dessen ist es ohnehin schwer vorstellbar, dass der Noch-Ehemann solch eine Schwangerschaft mit mehr als einer Scheidung quittiert, die nach einem Trennungsjahr wirksam wird, während die Schwangerschaft allein schon 9 Monate dauert.
Also alles kein Thema.