verheimlichen oder sagen??

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Unregistriert1

Gast
#1
Hallo
Und zwar folgende Situation. Ich nehme eigentlich die Pille, aber da es Probleme gab, habe ich sie seit einen Monat nicht eingenommen. Ich habe es meinem Freund nicht gesagt und trotzdem mehrmals mit ihm geschlafen. Jetzt habe ich Angst schwanger zu sein und weiß nicht ob ich es ihm dann sagen soll wenn es so wäre? Ich will definitiv kein Kind haben. Und sollte ich heimlich abtreiben lassen? Ich hab Angst das er sich trennt, weil ich unehrlich war und auch wirklich verantwortungslos. Bitte Hilfe :(
 
Dabei
5 Sep 2011
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#2
Ist das dein Ernst? :shock:

Solltest du schwanger sein, wird es schwierig, das zu verheimlichen. Und Abtreibungen sind erstens illegal und zweitens kein Spaziergang.
Ich gratuliere dir jedenfalls zu deinem nicht vorhandenen Verantwortungsbewusstsein.
 
Dabei
5 Sep 2011
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#4
Offtopic:

Bitte erst recherchieren und dann schreiben.

http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html

Abtreibungen dürfen nach einer amtlich bestätigten Beratung straffrei durchgeführt werden. Beratungsstellen wie pro familia stellen die erforderlichen Unterlagen aus. Das ändert aber nichts an der gesetzlichen Grundlage. Ein Arzt, der einen Abbruch ohne die entsprechende Bestätigung durchführt, macht sich strafbar. Selbiges gilt für eine Schwangere, die den Abbruch selbst einleitet.


Bei Minderjährigen, Auszubildenden und Studierenden oder von Armut bedrohten Frauen kommt mitunter der Staat für die Kosten auf. Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist nur in Ausnahmen vorgesehen. Beratungsstellen können qualifizierte Aussagen treffen und weiterhelfen. Dafür sind sie da.

An den Gast: Du kannst 19 Tage nach dem kritischen Sex sehr zuverlässig einen Schwangerschaftstest machen. Sollte er positiv ausfallen, begib dich ohne Umschweife in die Hände deines Gynäkologen. Falls du noch minderjährig bist, solltest du auch mit deinen Eltern sprechen.

Was deinen Freund betrifft: Sollte er dich verlassen, wird das unter Umständen eine hässliche Angelegenheit, bei der du dir Unterstützung suchen solltest. Verstehen könnte ich ihn aber. Du spielst einfach russisches Roulette und er steht dann vor vollendeten Tatsachen. Stellst du dir so eine Beziehung vor?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei
21 Jul 2014
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#5
Hast Du im letzten Monat eigentlich mal überlegt was Du da machst ?????? Du bindest Deinen Freund mit voller Absicht und ohne ihn zu fragen an eine Lebenslange Verpflichtung !!! Die hat man als Eltern seinen Kindern gegenüber nämlich. Und ich spreche hier nicht nur von den normalen Vaterpflichten sondern, dass Du damit auch über sein Bankkonto bestimmst !!!

Ich glaube verlassen zu werden ist hier noch das kleinste Problem ! Und ich würde es an seiner Stelle sofort tun !! Ich kann nur hoffen, dass Dein Test negativ sein wird und Du das nächste mal zumindest ein bißchen nachdenkst bei dem was Du da tust !!!!
 
Dabei
23 Mrz 2012
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#6
Danke, ich kenn mich in der Thematik sehr gut aus. Und zu schreiben, dass Abtreibungen illegal sind, ist schlichtweg falsch. Genauso wenig wie es nicht illegal ist, einige Medikamente, z.B starke Schnerztabletten zu nehmen. Natürlich brauch man dafür dann vorher ein Rezept. So ist auch eine Abtreibung nicht illegal, aber
natürlich muss vorher eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Sollte sie schwanger sein und eine Abtreibung wollen, wird sie auf den Fakt zwangsläufig selbst stoßen.
 
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21 Jul 2014
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#7
Danke, ich kenn mich in der Thematik sehr gut aus. Und zu schreiben, dass Abtreibungen illegal sind, ist schlichtweg falsch. Genauso wenig wie es nicht illegal ist, einige Medikamente, z.B starke Schnerztabletten zu nehmen. Natürlich brauch man dafür dann vorher ein Rezept. So ist auch eine Abtreibung nicht illegal, aber
natürlich muss vorher eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Sollte sie schwanger sein und eine Abtreibung wollen, wird sie auf den Fakt zwangsläufig selbst stoßen.
Da gebe ich Dir auch Recht. Eine Abtreibung ist NICHT illegal sondern einfach an Auflagen gebunden. Das ist aber nicht illegal.
 
Dabei
5 Sep 2011
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#8
http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html hat gesagt.:
§ 218
Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Das ist das geltende Gesetz laut Strafgesetzbuch. Unterlasst bitte demnach anders lautende Behauptungen, da ich diese andernfalls löschen muss. Juristische Falschaussagen können wir hier im Forum nicht stehenlassen.

Nachtrag: Paragraph 218a StGB regelt die Straflosigkeit eines durch einen Arzt durchgeführten Abbruches im Anschluss an eine gesetzlich vorgeschriebene und amtlich dokumentierte Beratung, siehe hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html. Paragraph 219 StGB beinhaltet die Auflagen für die Beratung: http://dejure.org/gesetze/StGB/219.html
.

Das hier ist auch keine Rechtsberatung, sondern nur eine Feststellung von Tatsachen.

Zum Thema selbst ist vorerst alles gesagt. Meldet der Gast sich nicht an, um uns weiteres Feedback zu geben, sind weitere Diskussionen sinnlos.
 
Dabei
21 Jul 2014
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#9
Da fehlt was Schwangerschaftsabbruch betrifft noch folgendes dazu :

[h=5]Fristenlösung mit Beratungspflicht und Indikationen[/h] Tatbestandslose oder gerechtfertigte und damit straffreie Ausnahmen stehen in § 218a StGB:


  1. § 218a Abs. 1 (Fristenlösung mit Beratungspflicht): Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung) straffrei. Für die Schwangere gilt diese Ausnahme im Gegensatz zum Arzt nach § 218a Abs. 4 bis zur 22. Woche (24 Wochen p.m.).
  2. § 218a Abs. 2 (Medizinische Indikation): Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann. Dann besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 3.077 Abtreibungen angegeben.[SUP][134][/SUP]
  3. § 218a Abs. 3 (Kriminogene oder kriminologische Indikation): Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist. Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen zulässig. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 24 Schwangerschaftsabbrüchen angegeben.[SUP][134][/SUP]
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Geltendes_Recht
 
Dabei
5 Sep 2011
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#10
Offtopic:

Du zitierst aus der Wikipedia sämtliche Paragraphen, die ich oben aufgeführt habe. Und nun ist Schluss damit, das gehört nicht zum Thema.

Nur eines noch: straflos != legal.


Fakt für die TS ist jedenfalls, dass eine heimliche Abtreibung schwer möglich ist, da nach dem Eingriff die üblichen Nachwirkungen auftreten können - mal rein körperlich betrachtet. Schmerzen, Wundausfluss etc. lassen sich kaum verheimlichen, wenn man sich in einer Beziehung befindet.
 
Dabei
27 Aug 2011
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#11
Also juristisch gesehen, sehe ich das wie Miss Mackie. Nur weil etwas straffrei ist, ist es nicht automatisch legal. Es besteht also die Beratungspflicht. Und willst du wirklich zu einem Kurpfuscher in einem Hinterzimmer gehen, und dein Leben gefährden?

Und das meine ich jetzt im Sinne uns aller: Bitte bitte werdet reifer oder setzt niemals Kinder in die Welt!

Und vorallen Dingen: Du musst mit dem Vater reden solltest du schwanger sein. Viele Frauen haben Ihre Abtreiburg bereut.
 
Dabei
6 Mrz 2013
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#12
Hallo
Und zwar folgende Situation. Ich nehme eigentlich die Pille, aber da es Probleme gab, habe ich sie seit einen Monat nicht eingenommen. Ich habe es meinem Freund nicht gesagt und trotzdem mehrmals mit ihm geschlafen.
Spinnst du ?? Machst du jetzt so weiter oder hast du wenigstens mit dem Sex aufgehört?
(Da kann man echt nur hoffen dass das ein Fake ist.)
 

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