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<p>[QUOTE="Catwomen79, post: 374151, member: 21362"]Da fehlt was Schwangerschaftsabbruch betrifft noch folgendes dazu :</p><p></p><p>[h=5]Fristenlösung mit Beratungspflicht und Indikationen[/h] <strong>Tatbestandslose oder gerechtfertigte und damit straffreie Ausnahmen stehen in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html">§ 218a</a> StGB:</strong></p><p></p><p></p><ol> <li data-xf-list-type="ol">§ 218a Abs. 1 (<em>Fristenlösung mit Beratungspflicht</em>): Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftskonfliktberatung">Schwangerschaftskonfliktberatung</a> teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Regelblutung">Regelblutung</a>) straffrei. Für die Schwangere gilt diese Ausnahme im Gegensatz zum Arzt nach § 218a Abs. 4 bis zur 22. Woche (24 Wochen p.m.).</li> <li data-xf-list-type="ol">§ 218a Abs. 2 (<em>Medizinische Indikation</em>): Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann. Dann besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 3.077 Abtreibungen angegeben.[SUP]<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#cite_note-statspaet-134">[134]</a>[/SUP]</li> <li data-xf-list-type="ol">§ 218a Abs. 3 (<em>Kriminogene oder kriminologische Indikation</em>): Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung">Vergewaltigung</a> oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist. Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen zulässig. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 24 Schwangerschaftsabbrüchen angegeben.[SUP]<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#cite_note-statspaet-134">[134]</a>[/SUP]</li> </ol><p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Geltendes_Recht">http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Geltendes_Recht</a>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Catwomen79, post: 374151, member: 21362"]Da fehlt was Schwangerschaftsabbruch betrifft noch folgendes dazu : [h=5]Fristenlösung mit Beratungspflicht und Indikationen[/h] [B]Tatbestandslose oder gerechtfertigte und damit straffreie Ausnahmen stehen in [URL="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html"]§ 218a[/URL] StGB:[/B] [LIST=1] [*]§ 218a Abs. 1 ([I]Fristenlösung mit Beratungspflicht[/I]): Die Schwangere verlangt den Abbruch und kann nachweisen, dass sie an einer [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftskonfliktberatung"]Schwangerschaftskonfliktberatung[/URL] teilgenommen und danach eine dreitägige Bedenkfrist eingehalten hat. Hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (d. h. 14 Wochen gerechnet ab dem ersten Tag der letzten [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Regelblutung"]Regelblutung[/URL]) straffrei. Für die Schwangere gilt diese Ausnahme im Gegensatz zum Arzt nach § 218a Abs. 4 bis zur 22. Woche (24 Wochen p.m.). [*]§ 218a Abs. 2 ([I]Medizinische Indikation[/I]): Es besteht eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, welche nur durch einen Schwangerschaftsabbruch abgewendet werden kann. Dann besteht Straffreiheit während der gesamten Zeit der Schwangerschaft. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 3.077 Abtreibungen angegeben.[SUP][URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#cite_note-statspaet-134"][134][/URL][/SUP] [*]§ 218a Abs. 3 ([I]Kriminogene oder kriminologische Indikation[/I]): Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung"]Vergewaltigung[/URL] oder einer vergleichbaren Sexualstraftat ist. Auch hier ist der Schwangerschaftsabbruch nur innerhalb der ersten zwölf Wochen zulässig. Dieser Grund wurde im Jahr 2010 bei 24 Schwangerschaftsabbrüchen angegeben.[SUP][URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#cite_note-statspaet-134"][134][/URL][/SUP] [/LIST] [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Geltendes_Recht[/url][/QUOTE]
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