Noch was zum Thema: Die CDU fordert in ihrem Wahlkampfprogramm, das nach drei Gesetzesverstößen im Internet(konkret sind illegale Downloads gemeint; rein rechtlich könnte auch Beleidigung, Schmähung, usw. dazu zählen) der Nutzer allgemein gesperrt wird.
In Frankreich wurde ein ähnliches Gesetz gerade vom Verfassungsgericht gestoppt. Wer weiß, ob es nicht mit ein paar Änderungen doch durchkommt.
Unions-Wahlprogramm
Ahnungslos im Netz
Von Kai Biermann | © ZEIT ONLINE 22.6.2009 - 19:10 Uhr
Die Union sieht im Internet offenbar vor allem Gefahren. Statt seine Chancen zu nutzen, will sie es deshalb stärker kontrollieren. Kommentar
2001 glaubten die Union und Angela Merkel im Zusammenhang mit dem Internet noch an die "Chancen @ Deutschland". Inzwischen scheinen sie eher die Gefahren zu fürchten
© dpa
Der Entwurf für das Wahlprogramm der Union ist nicht für Menschen geschrieben, die eine Affinität zum Internet haben. Wenn man ihn genau liest, bestätigt er viele Vorurteile von Kritikern, die bereits
in dem Aufruft gipfelten: "Nicht CDU/CSU wählen!".
Warum? Erst einmal nimmt das Thema Internet kaum Platz ein in dem mehr als 60-seitigen Papier, das ZEIT ONLINE vorliegt. Nur an wenigen Stellen tauchen kurze Skizzen auf, wie sich die Union das Netz vorstellt. Keine davon jedoch dürfte diejenigen begeistern, die dort täglich unterwegs sind.
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Beispiel Urheberrecht: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", steht in dem Entwurf. Ein Satz, der immer wieder für Unmut in den Web-Communitys sorgt, hat doch nie jemand behauptet, dass das Netz rechtsfrei ist. Trotzdem wird er ständig zur Begründung für Überwachungs- und Regulierungsversuche herangezogen. So auch hier.
"Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren", schreibt die Union. Das ist das sogenannte "Three-Strikes"-Modell: Wer illegal Musik tauscht oder Software herunterlädt, dem sollen die Provider den Netzzugang sperren dürfen.
Das oberste französische Verfassungsgericht hat ein entsprechendes Gesetz gerade gestoppt, da es gegen Grundrechte verstieß. Trotzdem nennt es die Union explizit als Vorbild.
Beispiel Onlinemedien: Man wolle, heißt es in dem Programmentwurf, in der Gesellschaft das Bewusstsein verankern, dass Zeitungen und Zeitschriften ein relevantes Kulturgut seien. Verlage dürften daher im Onlinebereich nicht schlechter gestellt werden als andere sogenannte Werkvermittler: "Falls erforderlich werden wir ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen."
Das ist eine neue Debatte, die allerdings eine furchtbar alte Idee verfolgt. Die der Schutzzölle nämlich. Statt Verlage zu animieren, mit neuen technischen Gegebenheiten neue Wege der Vermarktung zu entwickeln, soll ihr altes, auf Dauer nicht mehr funktionierendes Geschäftsmodell mit Gewalt bewahrt werden. Im Extrem hieße das beispielsweise, dass Blogs nicht mehr auf im Internet veröffentlichte Texte eines Verlagshauses verlinken dürften. Dass dieser Weg Zeitungen retten wird, kann man getrost bezweifeln.
Andere Parteien debattieren stattdessen längst die Idee einer "Kulturflatrate", also einer von allen gezahlten und nach bestimmten Schlüsseln an die Urheber verteilten Abgabe für Inhalte, die ins Netz gestellt werden. Auch die SPD hat dies inzwischen in ihr Wahlprogramm aufgenommen.
Beispiel Datenschutz: Der Bürger müsse darauf vertrauen können, dass seine Daten vor Missbrauch geschützt sind, heißt es in dem Papier. "Deshalb darf die Weitergabe von Kundendaten nur mit seiner Zustimmung erfolgen." Ein guter Ansatz. Allerdings steht er in völligem Widerspruch zur Politik der Union, die gerade mit Erfolg dafür gesorgt hat, dass eine "Opt-in"-Regel wieder aus dem Entwurf eines neuen Bundesdatenschutzgesetzes verschwand. Wird dieser demnächst verabschiedet, müssen die Bürger weiterhin eben nicht gefragt werden, wenn andere mit ihren Daten Geld verdienen. So etwas kann man kaum "Datenschutz mit Augenmaß" nennen, wie es in dem Programmentwurf heißt.
Beispiel Netzsperren: Nachdem sich Familienministerin Ursula von der Leyen trotz aller Widerstände mit den Sperren von kinderpornografischen Internetseiten durchgesetzt hat, will die Union diese Sperren nun "weiter vorantreiben". Zwar bezieht sich die Formulierung allein auf Kinderpornografie. Das wird die Kritiker allerdings kaum beruhigen. Schließlich hat der CDU-Politiker Thomas Strobl gerade öffentlich darüber sinniert, dass er die Sperren auch auf "Killerspiele" ausweiten möchte. "Wir prüfen das ernsthaft", sagte er dem
Kölner Stadtanzeiger.
Strobl hat damit die Befürchtungen all jener befeuert, die glauben, dass Politiker aus Sorge und Unkenntnis versuchen könnten, eine Zensur- und Überwachungsinfrastruktur im Netz zu errichten. Der Wahlprogrammentwurf der Union verstärkt diesen Eindruck noch.
ein anderer Link, allgemeiner und ausführlicher
4. Das Internet: Ein rechtsfreier Raum?
Ein neuer Aspekt darin ist, das das Netz als ein neues "Territorialgebiet" gesehen werden kann. Also nicht mehr in mehrere souveräne Rechtsgebiete (Deutschland, USA, usw.) unterteilt, sondern das Internet als neues "Weltland", dessen gesamte Community sich Gesetze für ihr Land geben könnte.