S
Kostgeld:
Eltern dürfen bei Volljährigen Kindern Kostgeld verlangen. Das darf allerdings nur zur deckung der anfallenden Kosten (Miete, Strom, Essen, usw.) verwedet werden und nicht zur eigenen Bereicherung (Zurückzahlung eines Kredits, usw.). Falls die Eltern Kostgeld verlangen, darf auch nur die Menge eingefordert werden die über ihr eigenes Unterhaltsrecht hinausgeht.
Eltern dürfen bei Volljährigen Kindern Kostgeld verlangen. Das darf allerdings nur zur deckung der anfallenden Kosten (Miete, Strom, Essen, usw.) verwedet werden und nicht zur eigenen Bereicherung (Zurückzahlung eines Kredits, usw.). Falls die Eltern Kostgeld verlangen, darf auch nur die Menge eingefordert werden die über ihr eigenes Unterhaltsrecht hinausgeht.