kostgeld

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
S

Student 44

Gast
#1
Kostgeld:
Eltern dürfen bei Volljährigen Kindern Kostgeld verlangen. Das darf allerdings nur zur deckung der anfallenden Kosten (Miete, Strom, Essen, usw.) verwedet werden und nicht zur eigenen Bereicherung (Zurückzahlung eines Kredits, usw.). Falls die Eltern Kostgeld verlangen, darf auch nur die Menge eingefordert werden die über ihr eigenes Unterhaltsrecht hinausgeht.
 
Anzeige:
Dabei
5 Nov 2007
Beiträge
6.454
Alter
82
#2
Was willst du uns damit sagen? Kläre das mit deinen Eltern und zum Antworten bitte anmelden.
 
Dabei
15 Jun 2019
Beiträge
329
Alter
24
#4
@Zufallsgenerator Das ist richtig, ein Kostgeld-Gesetz gibt es in der BRD nicht. Im sog. Bedürftigkeitsparagraph (§1602 BGB) heißt es dazu nur in Abs. 2, dass ein Kind, auch wenn es vermögend ist, von seinen Eltern Unterhalt verlangen darf, sofern sein eigenes Vermögen und das eigene Einkommen nicht zum Unterhalt ausreichen. Anders sieht es in der Schweiz aus, dort dürfen Eltern von Kindern, die ein eigenes Einkommen haben, verlangen, dass das Kind "einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet" (Artikel 323 Absatz 2, Zivilgesetzbuch).
Allerdings bin ich keine Juristin und als solche möchte ich doch dem anonymen Threadersteller nahelegen, sich geeignete Rechtsberatung zu suchen.
 
Dabei
15 Jun 2019
Beiträge
329
Alter
24
#6
Der Bedürftigkeitsparagraph im BGB geht doch aber in die andere Richtung, hin zum Gesinde.
Deswegen sagte ich ja, so etwas wie einen Kostgeldparagraph gibt es in Deutschland nicht. Das Thema Unterhalt wird nur im § 1602 BGB geregelt und dort steht nichts über Kostgeld.
Außerdem verstehe ich die Logik nicht ganz. Wenn die Eltern das Kostgeld nur für Miete & Nebenkosten verwenden dürfen, dann machen sie das doch immer, wenn sie die Warmmiete bezahlen, ganz gleich, ob sie nebenbei noch einen Kredit abzahlen.
Die Logik ist eigentlich ganz einfach. Das Kind soll lernen, dass das Leben Geld kostet (Strom, Miete, Wasser, andere Nebenkosten) und seinen Teil für den eigenen Unterhalt beitragen, auch wenn es finanziell noch von den Eltern abhängig ist.

Unter https://www.t-online.de/leben/famil...ssen-jugendliche-mit-einkommen-bezahlen-.html habe ich noch eine sehr interessante Lösung hierzu gefunden.
Dort berichtet ein Elternpaar, dass es von ihrem Sohn monatlich 100 Euro an "Kostgeld" verlangt, dieses Geld wird auf ein separates Konto eingezahlt und wird dem Sohn am Ende seiner Ausbildung dann wieder als Zuschuss für den Führerschein oder ein erstes eigenes Auto etc. ausbezahlt.
 
Dabei
24 Sep 2017
Beiträge
2.801
#7
Das war bezogen auf den ersten Beitrag. Dort geht es um die Verwendung des Einkommens eines Privathaushaltes wie in einer GuV. Aber vielleicht ist das so in der Schweiz.
 
Dabei
27 Feb 2013
Beiträge
5.263
#9
Also.... ich hab mir die Rechtsberatung nicht durchgelesen, sondern nur das Eingangsposting. Wenn der Username Student 44 bedeutet, dass der TE mit 44 noch immer im Hotel Mama, also zuhause, wohnt und noch dazu noch immer oder schon wieder Student ist, so finde ich, haben die Eltern jedenfalls Recht, diesen erwachsenen Menschen um Kostgeld zu bitten. Das überhaupt zu hinterfragen ist schon ein Wahnsinn und müsste eigentlich von diesem 44jährigen Studenten eine Selbstverständlichkeit sein. Wie kann man sich ein Leben lang von den Eltern aushalten lassen, nie was auf die Reihe bringen und dann noch motschkern, dass die Eltern Kostgeld verlangen.

Und abgesehen davon - was hat das mit Liebesdingen zu tun? Außer, dass es nicht sehr attraktiv auf das andere (oder gleiche) Geschlecht wirkt, wenn ein Mensch in dem Alter noch immer zuhause wohnt.

Ich glaube allerdings nicht, dass dieses Eingangsposting ernst gemeint ist. Und es wurde auch keine Frage gestellt. Der TE will sich offensichtlich auch nicht näher dazu äußern.
 
Dabei
27 Feb 2013
Beiträge
5.263
#11
Ja, guter Grundsatz. Keine Ahnung, wieso mir jetzt die Gremlins einfallen. Aber die durften nur nicht nass werden. Aber haben die als die lieben Plüschtiere auch so viel gegessen wie als Monsterchen? Irgendwie hab ich diese so gefräßig in Erinnerung. :047:
 
Dabei
5 Nov 2007
Beiträge
6.454
Alter
82
#13
Wenn der TE ein ernsthaftes Anliegen hat, kann er sich anmelden. Hier geschlossen.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Anzeige:
Oben