Er ist noch so jung...

L

Luisa.

Gast
#1
Hallo. Ich habe ein Problem und wende mich an dieses Forum da ich einfach nicht mehr weiter weiß.

Also.
Seit Anfang dieses Jahres gehe ich auf eine Privatschule für Hochbegabte, da ich an meinem alten Gymnasium extrem gemobbt wurde. Ich war letztes Jahr nicht in der Schule, deswegen war es für mich eh schon sehr schwer und ungewohnt wieder unter Menschen zu kommen.
Jedenfalls musste ich feststellen, dass in meiner neuen Klasse einige Kinder sind die jünger sind als ich (sich aber nicht so benehmen), obwohl ich mit fünf eingeschult wurde.

Und darum geht es im Prinzip auch.

Ich hab einen Jungen kennengelernt. Und Gott, er ist SO perfekt.
Wir verstehen uns blendend und ich fühle mich als würden wir uns schon seit Jahrhunderten kennen. Aus einem anderen Leben. Sowas hatte ich bis jetzt nur mit meinen beiden besten Freunden.
Aber bei ihm ist das anders. Ich habe mich nämlich Hals über Kopf verliebt. Obwohl ich bereits einige Beziehungen hatte dauerten die nie lange, da... naja. Ich mich irgendwie nie wirklich verliebe. Ich bin da eher nüchtern.
Doch diesmal kann ich kaum noch denken, ich bin ihm so verfallen, wir telefonieren Nächte durch und sind einfach so perfekt füreinander.
Letztes Wochenende haben wir uns sogar geküsst, als wir zusammen in der S-Bahn saßen. Er sagt mir so schöne Sachen die ich normalerweise kitschig und dumm finden würde. Aber bei ihm freue ich mich so...

Das Problem:
Er ist unglaublicherweise erst dreizehn (!) Jahre alt. Er hat die zweite Klasse übersprungen und in der weiterführenden Schule nochmal zwei Klassen.
Er kommt mir aber nicht vor wie dreizehn! Er ist geistig auf meinem Niveau, wir können uns unterhalten, er hat die gleichen Ansichten wie ich, ähnliche Interessen, ist so lieb und aufgeschlossen und interessiert sich einfach auch für mich! Klar ist er mit seinen dreizehn Jahren noch recht klein geraten und ein bisschen feminin, aber so extrem ist das echt nicht. Er gefällt mir nämlich auch äußerlich sehr.

Er hat mich schon mehrmals gefragt, ob ich seine Freundin sein will. Es wäre seine erste Beziehung und auch der Kuss mit mir war sein erster. Das macht mich nur noch nervöser.
Bevor ich ihn abweise oder nicht, muss ich erst mit mir selbst ins Reine kommen...
Deswegen will ich hier Rat einholen, von unparteiischen Menschen die mich nicht kennen und die ganze Situation neutral beurteilen können.

Ist es okay mit einem so jungen Jungen etwas anzufangen? Was soll ich tun? Gibt es irgendwelche möglichen Kompromisse?


Ich weiß nicht weiter. Ich hoffe auf eine schnelle Antwort, da ich ihn schon bald wiedersehe.
 
Dabei
27 Nov 2013
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Alter
30
#2
Alter sollte erstmal in einer Beziehung keine Rolle spielen, es heisst immer boah was sagen die leute, wenn die euch zusammen seht, wenn du darüber hinweg gucken kannst schnapp ihn dir :D, aber wie alt bist du wenn ich fragen darf.


________________________
 
Dabei
15 Mai 2011
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11.867
#3
Das Alter spielt sehr wohl eine Rolle. Ich weiß ja nicht, wie alt die Fragestellerin ist, aber wenn sie älter als 13 ist, macht sie sich wegen Kindesmissbrauch strafbar (Gefängnisstrafe 6 Monaten bis 10 Jahre). Das gilt für alle sexuellen Annäherungen, einschließlich eines Kusses, ganz gleich, ob das Kind einverstanden ist oder nicht.

Ergo: Bleiben lassen, sonst gibt es nur Ärger.
 
Dabei
3 Dez 2013
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2
#6
Musste eben feststellen, dass man als Gast nicht antworten kann. Habe mir jetzt extra ein Konto erstellt...

Zunächst: Vielen Dank für die Antworten.
Um die Frage nach meinem Alter zu beantworten: Ich bin vor einigen Wochen 16 geworden.
 
Dabei
3 Dez 2013
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2
#8
Das finde ich ja eigentlich auch. Die meisten Mädchen die 13-14 sind haben auch 16 jährige Jungs. Nur hier sind die Geschlechter halt getauscht...

Klar könnte man mich anzeigen, aber werden die Leute deswegen echt so austicken? Ich hab ja nicht vor über ihn herzufallen oder so...
 
Dabei
15 Mai 2011
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#9
Im umgekehrten Fall wäre es nicht anders. Irgendwo muss einfach die Grenze gezogen werden. Und die ist in Deutschland nunmal 14, bei dem Kind und Minderjähriger getrennt werden. Die Leute müssen nicht austicken. Es reicht eine freundlich erstattete Anzeige wegen Kindesmissbrauch. Mit 16 bist Du vor dem Gesetz bereits 2 Reifestufen über ihn, weil vor dem Gesetz U14, 14-15 und 16+ unterschieden wird.

Ich kann Dir wirklich nur davon abraten, mit ihm anzubändeln. Warte lieber, bis er 14 ist, dann steht auch das Gesetz hinter Dir (sofern Du ihn zu nichts überredest). Es geht hierbei ja nicht um "übereinander herfallen". Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich einer sexuellen Handlung nicht zwischen einem kurzen verschüchterten Zungenkuss, fummeln oder wildem Sex.
 
H

Hades85

Gast
#10
Was du ansprichst Jesse, bezieht sich aber darauf dass es zu sexuellen Handlungen kommt. Einer platonischen Beziehung steht meines Wissens nichts im Wege.
 
H

Hades85

Gast
#11
Ich muss mich ein wenig korrigieren, anscheinend scheint der Begriff der sexuellen Handlung kein eindeutiger zu sein.

[URL]http://www.rechtsfragen-jugendarbeit.de/begriff-sexuelle-handlung.htm[/URL]
[URL]http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html[/URL]

Ich würde aber behaupten dass kein Richter in Deutschland eine gerade erst 16jährige bestraft wenn sie eine romantische Beziehung zu einem fast 14 jährigen hegt.
 
Dabei
15 Mai 2011
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#12
Ja sicher, deswegen sagte ich ja auch: Wenn sie sich mehr als sein Kumpel sein will. Aber so wie es die Fragestellerin ausdrückt, gehen ihre Hormone in eine gänzlich andere Richtung.

Was die Definition der sexuellen Handlung anbelangt, hier ein Link dazu:

http://www.ra-odebralski.de/pages/s...issbrauch-sexuelle-handlung---was-ist-das.php

Da werden auch Fallbeispiele genannt. Bezogen auf den Kuss: "Ein Zungenkuss hat immer eine Beziehung zum geschlechtlichen und ist somit eine - strafbare - sexuelle Handung; das gilt natürlich insbesondere bei Kindern deswegen, schon weil diese nicht rechtswirksam in sexuelle Handlungen mit anderen Personen einwilligen können. Bei ungewollten Küssen ohne Zunge auf nicht erogene Zonen des anderen kommt es auf die Unstände des Einzelfalles an."

Ich würde aber behaupten dass kein Richter in Deutschland eine gerade erst 16jährige bestraft wenn sie eine romantische Beziehung zu einem fast 14 jährigen hegt.
Es ist nicht "fast 14" und "gerade erst 16", sondern 13 und 16, also "Kind" und "uneingeschränkte sexuelle Selbstbestimmung (vorbehalten der Interventionsmöglichkeit der Eltern bei eindeutiger Gefahr)". Die werden den Kindesschutz bestimmt nicht für die Fragestellerin aushebeln.
 

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