Ehevertrag

Dabei
31 Jul 2018
Beiträge
23
#1
Hallo

Mich würde interessieren wie ihr zum Ehevertrag steht ?
Sollte man einen Ehevertrag abschliessen wenn einer einen grösseren Betrag an Geld mit in die Ehe bringt, mit dem es möglich ist ein Haus/Wohnung zu finanzieren?
Was ist wenn die Partnerin einen Vertrag ausschliesst?
 
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Dabei
6 Mrz 2013
Beiträge
7.536
#2
Hast du denn nach dem Stress mit der Ex schon wieder eine neue, die du heiraten willst?

Wegen einem Geldbetrag braucht man wohl eher keinen Ehevertrag, sondern eher wenn man eine Firma hat.

Wenn die Partnerin einen Vertrag ausschließt musst du halt wissen, wie risikobereit du bist. Wenn ich einen Grund für einen Ehevertrag hätte, würde ich ohne Ehevertrag nicht heiraten.
 
Dabei
2 Mrz 2015
Beiträge
625
#5
Mich würde interessieren wie ihr zum Ehevertrag steht ?
Wenn er erforderlich ist, würde ich drauf bestehen.

Sollte man einen Ehevertrag abschliessen wenn einer einen grösseren Betrag an Geld mit in die Ehe bringt, mit dem es möglich ist ein Haus/Wohnung zu finanzieren?
Kann, muss aber nicht. Stichwort: Zugewinn
Auch wenn das Geld was er/sie mit reinbringt erstmal nicht betroffen ist, kann sich unter Umstände im Laufe der Ehe was ergeben. Stichwort: Zugewinn.

Was ist wenn die Partnerin einen Vertrag ausschliesst?
Dann gibt es keinen Ehevertrag.
Ich würde zunächst im Internet schauen, wann ein Ehevertrag ratsam wäre und ob es auf einen zutrifft.
Ggfs. würde ich mich dann mit einen Anwalt kurzschließen. Den bräuchte man im Zweifel ja sowieso.

Ne ich heirate nicht !!
Wenn's dich nicht betrifft, würde ich mich auch nicht einmischen.
 
Dabei
22 Aug 2011
Beiträge
3.785
#6
Wenn dokumentiert ist, dass ein Partner zu Beginn der Ehe z.B. 200.000 EUR besitzt, der andere aber nur 10.000 EUR, dann wird bei der Scheidung berechnet:

Gemeinsames Vermögen des Paares (z.B. 300.000) abzüglich Vorbesitz -> 300.000-200.000-10.000 = 90.000

Diese 90.000 sind der Zugewinn, der geteilt wird. Und jeder behält sein vor der Ehe vorhandenes Vermögen. Einer bekommt dann also 245.000, der andere 55.000

Wenn A nun aber sein Vermögen nutzt, um ein Haus für 200.000 zu kaufen, könnte es durchaus sein, dass dieses im Laufe der Zeit an Wert gewinnt. Dann also 250.000 wert ist. Die 50.000 wären Zugewinn und müssten geteilt werden.

Am besten mal vom Notar beraten lassen. Man kann es z.B. auch einfach bei einer Zugewinngemeinschaft belassen, das Haus aber davon ausnehmen.

Und sowas wie wechselseitigen Ausschluss nachehelicheb Unterhalts kann man auch vereinbaren ...
 
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