Darf er mir verbieten ...??

M

machtlos

Gast
#1
Hallo zusammen ...

Ich hätte mal ne Frage!

Dafür muss ich etwas ausholen ....

Also mein Ex und ich haben einen gemeinsamen Sohn(6) ,vor zwei Jahren haben wir und getrennt und eine mündliche und schriftliche einigen sorgerecht und ect. .. nun stand auch drinn das wir erst unsern neuen Partner mit der genehmigung des anderen dem jungen vorstellen ...

zu dem zeitpunkt hatte ich kein Freund und deshalb hat es mich nicht gestört ...

Naja ,nun ist es so das ich einen neuen Freund habe und diesem meinem sohn gerne vorstellen würde ,da ich mit meinem Ex mich selten gut versteh ,wollte ich selbst erstmal sehen ob es was festet wird unddas feststand hab ich mein ex gefragte ob mein neuer freund den kleinen sehen darf sagte dieser promt :" Nö und denk an unsere abmachung ..."

So und nun meine fragen 1. Muss sich mich da wirklich dran halten??2. Kann er mir das überhaupt verbieten?

Nun wei´ich aber durch eine andere Freundin ,das seine beste Freundin ,regelmäßig da ist ,obwohl ich die auch nicht grade leiden kann und das eine Frau bei ihm war die zwei kinder hatte ,weshalb er mir immer gesagt hat "das ist weil sie kinder hat und der kleine so spielen kann"naja laut seiner besten waren die beiden aber 6 monate zusammen und sie hat den kleinen regelmäßig gesehen ,also ich soll mich an die abmachung halten er tut es aber nicht??!!

3 . ist das fair?

4. soll ich es einfach machen??

liebe grüße MACHTLOS

ps danke für eure antwotrten
 
Dabei
9 Okt 2008
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#2
Ich denke nicht das er dir das verbieten darf, das geht doch etwas weit über seinen Bereich hinaus.
Und eine schriftliche Vereinbarung, ist wahrscheinlich sittenwidrig.

Wende dich zur Not an das Jugendamt oder nimm dir nen Anwalt.
 
Dabei
24 Apr 2008
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#3
laut seiner besten waren die beiden aber 6 monate zusammen und sie hat den kleinen regelmäßig gesehen
Konfrontiere ihn doch mit den Sachen.

Und ansonsten würde ich einfach machen und deinen Sohn dem neuen Freund vorstellen, wenn du dir mit ihm sicher bist.
Ihr seid wohl nicht verheiratet gewesen, deshalb liegt das Sorgerecht sowieso bei dir. Ist gut, dass ihr euch anscheinend beide um den Kleinen kümmert, aber von so einer Vereinbarung hab ich noch nie gehört.
Klingt nicht gerade nach dem besten Verhältnis zwischen euch.
 
Dabei
5 Nov 2007
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#4
So eine Vereinbarung ist vermutlich gar nicht zulässig. Du solltest diese Vereinbarung erst mal prüfen lassen, zum Beispiel Jugendamt, das kostet erst mal nichts, notfalls ein Anwalt, ob das überhaupt gültig ist, wie es zustande gekommen ist.

Aber unabhängig davon solltest du auch bedenken, dass es für ein Kind im Alter von deinem Sohn nicht gut ist, wenn er erlebt, dass seine Mutter den Partner oft wechselt. Du solltest ihn deinem neuen Partner erst vorstellen, wenn du eine gewisse Sicherheit hast, dass aus euch auch ein Paar wird und du den Partner nicht gleich wieder wechselst.
 
Dabei
24 Apr 2008
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#5
Aber unabhängig davon solltest du auch bedenken, dass es für ein Kind im Alter von deinem Sohn nicht gut ist, wenn er erlebt, dass seine Mutter den Partner oft wechselt.
Seh ich auch so. Allerdings möchte die TE ihren aktuellen Freund vorstellen, nachdem sie schon zwei Jahre getrennt von ihrem Ex ist. Zeigt nicht, dass sie ständig wechselnde Partner hat, mit denen der Sohn konfrontiert werden könnte, auch wenn sie diese nicht vorstellt.
 
Dabei
9 Dez 2010
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#6
abmachung ist abmachung,,, aber wenn er es nicht tut wieso solltest du das dann tun?? ich denke kannste ruhig vorstellen ist ja auch nix schlimmes würd ich mal sagen von daher!
 
Dabei
9 Okt 2008
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#7
abmachung ist abmachung
Seh ich nicht so,, da er der Überlegene in dieser Konstellation zu sein scheint, wird die Abmachung unter Druck zustande gekommen sein.

aber wenn er es nicht tut wieso solltest du das dann tun?? ich denke kannste ruhig vorstellen ist ja auch nix schlimmes würd ich mal sagen von daher!
Und genau diese halbherzige Einstellung hat Sie erst in diese Lage gebracht. Aber gerade in eine Ex Beziehung mit Kindern gehören klare Ansagen, und Abmachungen die auch vor Gericht bestand haben.
 

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