Getrennt lebende Frauen kennenlernen: Ja oder nein?

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Claus Thaler

Gast
#1
Guten Abend zusammen,

kurz und knackig: Worauf muss man(n) achten, wenn man eine getrennt lebende (ergo noch nicht geschiedene) Frau daten will? Wann sollten die Alarmglocken schrillen? Und wäre davon generell abzuraten?

Vielen Dank.

LG,
Claus Thaler
 
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Hades

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8 Aug 2022
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#2
Ich empfehle, sie wie jede andere Frau auch zu behandeln. Getrennt ist getrennt. Die Eheschließung hat eine Verbindung noch nie gefestigt. Es ist einfach ein Titel. Und Du fragst Dich bei einer unverheirateten Singlefrau ja auch nicht, welche Zeichen eventuell bezüglich irgendeines Ex verdächtig sein könnten.

Also Dich nicht selbst sabotieren, sondern der Sache eine faire Chance geben.

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22 Mrz 2021
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#3
Guten Abend,

kurz und knackig: Worauf muss man(n) achten, wenn man eine getrennt lebende (ergo noch nicht geschiedene) Frau daten will?
Darauf, ob sie wirklich getrennt ist, du also nicht nur ihr Zeitvertreib oder ihr Absprunghelfer bist.

Wann sollten die Alarmglocken schrillen?
Wenn du nur ihr Zeitvertreib oder ihr Absprunghelfer bist. Und: wenn ihr Noch-Ehemann womöglich mit der Trennung nicht klarkommt, einen Schlüssel zu ihrer Wohnung hat, plötzlich in der Tür steht, einsneunzig wiegt und Kampfsport kann.

Und wäre davon generell abzuraten?
Nö. Die Trennung ist ja an sich nur der Beweis fürs Gericht, dass die Ehe tatsächlich zerrüttet und nicht mehr wert ist, fortgeführt zu werden. Der Spruch des Scheidungsrichters ist eigentlich nur der Punkt auf dem I, der höchstamtliche Klecks Siegellack.

Ich bin zweimal geschieden, habe also zweimal das Thema Trennung vor Richterspruch erlebt und kann dir daher aus meiner Erfahrung sagen, dass ich mich beide Male bereits ab dem Moment, als die Trennung von meinem jeweiligen Ehemann feststand und vollzogen war, als nicht mehr verheiratet betrachtet habe, auch wenn ich das offiziell noch war, da der Richterspruch ja noch ausstand.
Ich habe also genauso gelebt wie "richtig offizielle" Singles und hatte kein Problem damit, denn die Richtung und das Ziel (die Scheidung) waren ja glasklar.

Sehr gern - keine Ursache.
 
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24 Sep 2017
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#4
Die Eheschließung hat eine Verbindung noch nie gefestigt. Es ist einfach ein Titel.
Das habe ich auch lange gedacht und dann aber geheiratet; ohne Feier oder Gäste oder so, niemand hat den Namen geändert, es hatte eher finanzielle Gründe. Und ooooh, für uns machte das irgendwie doch einen großen Unterschied, es ist doch etwas anderes als "wir sind halt zusammen". Das ist sicher nicht für alle so, aber dass es eine Bindung "nie" gefestigt haben soll ist verkehrt.
Aber ich stimme zu, getrennt ist getrennt. Was immer da vorher gewesen sein mag, es ist vorbei. Es ist wie mit jeder anderen frisch getrennten Person. Einige haben einen Cut gemacht und haben sehr gut abgeschlossen, andere sind vielleicht noch in einer Art Trauerphase.
Eine Rote Flagge bei einer frisch geschiedenen Person würde ich sehen, je nachdem wie sich noch gestritten wird und worüber. Also, bei einer Scheidung gibt es einige Dinge zu regeln und ich würde es nicht bedenklich finden, wenn es noch Streit gibt. Aber wenn ich merke, die Person ist irrationaler und härter zur anderen Person als ich selbst aushalten würde - ganz egal, was die Ex-Person gemacht hat - würde mich das abschrecken. Ich habe gern eine gute Streitkultur und wenn man die Möglichkeit hat, das live und mit Abstand zu beobachten, sollte man das wahrnehmen und entsprechend entscheiden....
 
Dabei
22 Aug 2011
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#5
Achte drauf, ordentlich zu verhüten. Scheidungsverfahren können sich ziehen, und bei jedem während der Ehe geborenen Kind wird automatisch der Ehemann rechtlich der Vater.
 

Hades

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8 Aug 2022
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#6
bei jedem während der Ehe geborenen Kind wird automatisch der Ehemann rechtlich der Vater.
Dafür wäre mal eine Quellenangabe angebracht. Denn es erscheint recht abenteuerlich, dass das Gesetz den Ehemann zur Verantwortung zieht, wenn die Ehefrau fremdgeht und sich von jemand anderem schwängern lässt.
 
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22 Mrz 2021
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#7
Dafür wäre mal eine Quellenangabe angebracht.
Bitte sehr: Paragraph 1592 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1592.html
Deshalb soll eine Frau, deren Ehe durch Scheidung o. ä. geendet hat, mit der nächsten Eheschließung mindestens zehn Monate warten, um auszuschließen, dass dem neuen Ehemann womöglich ein Kind "untergeschoben" wird, das er nicht selbst gezeugt hat.
Woher ich das weiß? Weil ich das selbst erlebt habe, als mein zweiter Ehemann und ich das Aufgebot bestellten. Meine erste Scheidung lag noch keine zehn Monate zurück, und ich musste beim Standesamt tatsächlich beantragen, bereits vor Ablauf der 10-Monats-Frist heiraten zu dürfen.
Selbst dem Standesbeamten war das peinlich. Aber er hatte ja diese Regelung nicht gemacht.
 

Hades

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8 Aug 2022
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#8
Danke für den Link. Bemerkenswert schwachsinniger Paragraph. Da merkt man, wie überholungswürdig manche Teile unseres Gesetzes doch sind.
 
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22 Mrz 2021
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#9
Danke für den Link. Bemerkenswert schwachsinniger Paragraph. Da merkt man, wie überholungswürdig manche Teile unseres Gesetzes doch sind.
In der Tat. Ich habe sogar noch Paragraph 1300 BGB gelernt, den sog. Kranzgeldparagraphen.
"Der Bräutigam ist sehr verwundert -
die Braut, die klagt nach dreizehnhundert!"
(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.
Man mag es kaum glauben, aber dieser Paragraph wurde erst 1998 gestrichen!

Doch damit schweifen wir zu sehr vom eigentlichen Thema ab - lassen wir's.
 
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22 Aug 2011
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#10
Dafür wäre mal eine Quellenangabe angebracht. Denn es erscheint recht abenteuerlich, dass das Gesetz den Ehemann zur Verantwortung zieht, wenn die Ehefrau fremdgeht und sich von jemand anderem schwängern lässt.
Ich hätte schon gedacht, dass jemand, der nicht-monogame sexuelle Beziehungen propagiert, sich mal über die rechtliche Situation in Bezug auf eventuell gezeugte Kinder informiert.

Wenn Du z.B. ein Kind mit einer verheirateten Frau zeugst, und weder sie noch ihr Mann sich scheiden lassen oder die Vaterschaft des Ehemannes anzweifeln möchten, dann hast Du rechtlich keine Chance, Vater des von Dir gezeugten Kindes zu werden.

Umgekehrt kann der Ehemann problemlos seine Vaterschaft anfechten. Wird dann Deine festgestellt, zahlst Du zwar Unterhalt, aber es kann gut sein, dass ein Gericht erkennt, dass ein Umgang von Dir mit dem Kind, das beim Ehemann der Mutter aufwächst, nicht dem Kindeswohl zuträglich ist. Kurz: als Erzeuger eines "Kuckuckskindes" hast Du zwar Anspruch auf alle Pflichten, aber nur sehr wenig Rechte.
 
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24 Sep 2017
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#11
So krass finde ich das Gesetz gar nicht. Ausnahmsweise ist es wenig bürokratisch. Aber in einer Gesellschaft, die behauptet, eine Familie bestünde aus (Ehe-) Mann, (Ehe-) Frau und (Ehe-) Kindern, klingt das doch einleuchtend? Und in welcher Regierung hätten diese Gesetze auch angefasst werden sollen, die letzten 16 Jahre mit CDU-Kanzlerin?
 

Hades

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8 Aug 2022
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#12
Ich hätte schon gedacht, dass jemand, der nicht-monogame sexuelle Beziehungen propagiert, sich mal über die rechtliche Situation in Bezug auf eventuell gezeugte Kinder informiert.
Zum einen bedeutet (zumindest bei mir) die offene Beziehung nicht, dass ich an jeder Ecke mit irgendeiner Fremden Sex habe. Vielmehr bin ich sehr wählerisch, und in der Praxis kommt das nur gelegentlich vor und seit der Pandemie gar nicht mehr - es geht mehr um die grundsätzliche freie Verfügung über die eigene Sexualität.

Zum anderen ist mir ausreichende Verhütung sehr wichtig, der ich auch akribisch nachgehe, was das Risiko einer Zeugung eines Kuckuckskindes auf nahezu null reduziert.

Zum dritten hatte ich bislang nur 1x etwas mit einer verheirateten Frau - sie hatte bereits 4 Kinder und keinerlei Ambitionen, mit ihrer Affäre ein fünftes zu zeugen.

Aber selbst wenn der verschwindend unwahrscheinliche Fall eintreten würde, trotzdem eine Frau zu schwängern, würde ich bestimmt keine Ambitionen haben, dass sie es austrägt. Würde sie es trotzdem austragen, hätte ich ohnehin kein Interesse an dem Kind, ganz gleich, ob Unterhalt zahlen müsste (was ich auch müsste, wäre die Frau Single). Und falls ich das Kind doch annehmen wollte, würde mir §1592 Absatz 2 BGB zur Seite stehen (notfalls mit Zurhilfenahme eines DNA-Tests). Und ich hätte sehr gute Aussichten als finanziell abgesicherter Mann in einer stabilen, seit Jahren bestehenden Partnerschaft. Ungeachtet dessen ist es ohnehin schwer vorstellbar, dass der Noch-Ehemann solch eine Schwangerschaft mit mehr als einer Scheidung quittiert, die nach einem Trennungsjahr wirksam wird, während die Schwangerschaft allein schon 9 Monate dauert.

Also alles kein Thema.
 
Dabei
22 Aug 2011
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#13
Zum anderen ist mir ausreichende Verhütung sehr wichtig, der ich auch akribisch nachgehe, was das Risiko einer Zeugung eines Kuckuckskindes auf nahezu null reduziert.
Also Du bist sterilisiert? Gut, dann ist das Risiko wirklich nahezu null. Ansonsten liegt bei Kondomen der Pearl-Index bei 2-12. Also auch bei akribischter Anwendung werden jährlich 2 von 100 Frauen, die mit Kondom verhüten, schwanger.


hatte ich bislang nur 1x etwas mit einer verheirateten Frau - sie hatte bereits 4 Kinder und keinerlei Ambitionen, mit ihrer Affäre ein fünftes zu zeugen.
Dein Vertrauen in die Ehrlichkeit einer Frau, die ihren Mann betrügt, ist bewundernswert. Aber ich rede auch nicht primär von Ambitionen, sondern von Unfällen.

würde ich bestimmt keine Ambitionen haben, dass sie es austrägt
Wobei Du allerdings keinerlei Mitspracherecht hast.


hätte ich ohnehin kein Interesse an dem Kind,
Das erklärt zumindest Deine Unkenntnis.

Und falls ich das Kind doch annehmen wollte, würde mir §1592 Absatz 2 BGB zur Seite stehen
Welchen Satz davon meinst Du? Den zweiten - also die Anerkennung der Vaterschaft? Vielleicht solltest Du mal ein bisschen weiter lesen - die nächsten Paragraphen sagen klar aus, dass eine Anerkennung der Vaterschaft der Zustimmung der Mutter bedarf und nicht erfolgen kann, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

(notfalls mit Zurhilfenahme eines DNA-Tests).
Ich frag jetzt lieber nicht, wie Du an DNA des Kindes gegen den Willen der Eltern rankommen willst. Aber Du weißt schon, dass solch illegal beschaffte Material Dir vor Gericht nix nützt?
 

Hades

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8 Aug 2022
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#15
liegt bei Kondomen der Pearl-Index bei 2-12. Also auch bei akribischter Anwendung werden jährlich 2 von 100 Frauen, die mit Kondom verhüten, schwanger.
Stimmt nicht. Bei fehlerfreier Anwendung und anständiger Markenqualität von Kondomen ist der Schutz weitaus höher als 2. 2-12 bezeichnet die Sicherheit bei Einbeziehung von Bedienungsfehler und sonstiger Nachlässigkeit. Richtig angewandt liegt der Pearl-Index von Kondomen bei 0,6.

Quellen gibt es dazu viele im Netz, z.B. hier:

https://www.mynfp.de/pearl-index
 
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