Videodreh ohne vertrag..

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Dabei
10 Jul 2016
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#1
Hey leute bin recht neu hier und habe ein problem Ich habe bei einem dreh mit gemacht was ich im nach hinein bereut habe aber bei dem dreh wurde mir kein vertrag unterschrieben garnichts außer ein id shot für den altersnachweis das ich 18 bin und ich möchte das video nicht mehr online sehen ich würde es gerne raus haben sber die personen die es rein gestellt haben von denen habe ich keine namen wie soll ich vorran gehen ich bin verzweifelt war auch schon beim anwalt aber der findet keine person zum anzeigen weil deren namen nicht bekannt sind
 
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Dabei
10 Jul 2016
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#2
melde dich am besten bei den betreibern der seiten wo deine videos gelandet sind. evtl kannst du diesen sogar zur herausgabe der IP adresse des nutzers, der das video hochgeladen hat bringen und dann mit ein wenig glück, wenn es nicht mehr als 6 monate her ist, kann dein anwalt mit dieser ip adresse bei der staatsanwaltschaft erwirken, dass du die kontaktdaten kriegst.

ich rate dir aber eher zu einer anderen strateie um an die person ranzukommen. man kann diese beiden dinge auch gut kombinieren. da der videodreher keinen vertrag hat, wird er wohl auch nur schwer beweisen können, dass du wirklich 18 warst...warst du denn das wirklich? ich meine zwei tage davor ist mans rechtlich auch nicht... deshalb schreib den betreiber oder evtl falls möglich den benutzer auf der website an. gib dich interessiert, sag zbsp du wärst von einer firma und möchtest das video kaufen. mach ihm ein angebot dass er nicht ablehnen wird und du wirst evtl die kontaktdaten haben.

ob er dann rechtlich verpflichtet ist dies zu entfernen, keine ahnung aber da musst du einfach tricken...sry fürs hastige schreiben aber ich hab um die 32 grad in meiner wohnung :/

viel glück
 
Dabei
21 Jul 2015
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#8
wenn du an die adresse kommst, kannst du die ganz schön ranbekommen. sie haben ohne dein einverständnis das video veröffentlicht und das verletzt das persönlichkeitsrecht sehr stark! über die polizei sollte es möglich sein, an die Daten zu kommen...garantiert!

und wenn du beim dreh nicht 18 gewesen bist (warst du es??), dann erst recht!

viel glück
 
Dabei
10 Jul 2016
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#9
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Da ich mit dem TE per PN in Verbindung stehe und deshalb, die Seite und das genaue Angebot des Betreibers gesehen habe, trifft das hier in vollem Umfang zu. Details möchte ich hier zum persönlichen schutz des TE ersparen.)


Erläuterungen:

Beleidigung

Der Gesetzestext alleine gibt nicht her, was eine „Beleidigung“ im Sinne des StGB ist. Äußerungen, die der eine beleidigend findet, sind für eine andere Person vielleicht normaler Sprachgebrauch. Was also ist eine strafrechtliche „Beleidigung“?
Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch Kundgabe ihrer Missachtung oder Nichtachtung. Ehre bedeutet hier die personale Würde des Menschen und sein Anspruch, entsprechend seinem moralischen, intellektuellen und sozialem Wert behandelt zu werden.
Die Tathandlung ist eine Äußerung, egal ob wörtlich, schriftlich, bildlich, symbolisch oder durch schlüssige Handlungen, die die Ehre eines anderen Menschen verletzt.
Dieser muss aber die Äußerung mit ihrem beleidigenden Sinn verstehen können. Äußerungen in einer anderen Sprache, die die Person gar nicht versteht, reichen daher nicht aus.

Bei den Äußerungen muss man zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen unterscheiden.
Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen sind nach dieser Vorschrift nur strafbar, wenn sie unwahr sind und gegenüber der betreffenden Person erfolgen (können aber eine üble Nachrede oder Verleumdung darstellen). Ehrverletzende Werturteile sind auch dann strafbar, wenn sie nicht unbedingt gegenüber der betreffenden Person erfolgen, sondern gegenüber einem Dritten.
Werturteile sind kurz gesagt die bloße Meinung über einen anderen, die nicht durch Tatsachen belegt wird. Z.B. wenn man jemanden für einen „Idioten“ hält, ist das eine Meinung, die man aber nicht überprüfen kann. Eine solche Äußerung ist also auch dann strafbar, wenn man z.B. zu seinem Freund Peter sagt: „Der Klaus ist ein Idiot“.

Tatsachenbehauptungen sind dagegen Äußerungen, die nachgeprüft werden können. Tatsache ist, was wahr oder falsch sein kann.
Üble Nachrede

Wie oben erwähnt sind Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten Personen keine Beleidigung, sie können aber u.U. eine üble Nachrede sein. Die Üble Nachrede gem. § 186 StGB richtet sich ausschließlich gegen ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten.
Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht erweislich wahr sind und geeignet sind, die andere Person verächtlich zu machen. Das ist dann gegeben, wenn der andere als eine Person hingestellt wird, die ihren sittlichen Pflichten nicht gerecht wird oder sein Ruf geschmälert wird, indem er in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt wird. Es kommt hier nicht darauf an, ob die Person wirklich herabgewürdigt wird sondern nur, ob die Äußerung hierfür geeignet wäre.
Der Täter muss selbst nicht wissen, dass die Tatsache unwahr ist. Er muss nur in Kauf nehmen, dass hierdurch die Ehre der anderen Person verletzt wird.

Verschärfung 2014
Nach der Edathy-Affäre gab Justizminister Heiko Maas insbesondere wegen der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht[SUP][3][/SUP] eine Verschärfung des Strafgesetzbuchs in Auftrag. Während in seinem Entwurf die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Fotos unbekleideter Personen strafbar geworden wäre, wurde dieser Absatz im Bundestag noch verändert: Mit Inkrafttreten der Neufassung werden mehrere Ziffern an den Paragraphen angehängt, außerdem wird das Strafmaß auf maximal zwei Jahre erhöht. Strafbar werden das Herstellen und Verbreiten von Aufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, und das Zugänglichmachen von Aufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, für Dritte. Der Verkauf und Erwerb von Aktfotos Minderjähriger gegen Entgelt wird komplett verboten, die im Entwurf im Mittelpunkt stehende Befugnis wird nun außer Acht gelassen. Allerdings gibt es für all diese neuen Bestimmungen Ausnahmeregelungen, die die Kunst, Wissenschaft, Forschung und Berichterstattung betreffen.[SUP][4][/SUP]
Auch nach der neuen Gesetzeslage bleibt es somit bei der Strafbarkeit unbefugter Handlungen. Davon nicht erfasst sein sollen jedoch Bildaufnahmen von unbekleideten Kindern in familiären Alltagssituationen, die im familiären Bereich verbleiben und allenfalls im Verwandten- und Freundeskreis gezeigt werden, da diese sozialadäquat und üblich seien. Die Befugnis kann sich entweder aus der Einwilligung des oder der Betroffenen oder bei einwilligungsunfähigen abgebildeten Kindern […] aus der Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ergeben.[SUP][5][/SUP] Ebenso bleibt der neue § 201a StGB ein relatives Antragsdelikt, wie sich aus § 205 StGB ergibt. Mit der Änderung wurden Absatz 1 und 2 des § 201a StGB in den Kreis der Privatklagedelikte (§ 374 Abs. 1 StPO) aufgenommen.
 
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10 Jul 2016
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#10
ich war über 18 aber trotzdem es war nichts vereinbart.. das es so kommen etwas passieren soll oder in weiterem dazu führen sollte mich bloß zustellen..
 
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10 Jul 2016
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#13
es ist sehr kompliziert hab mitgemacht zwar unterdruck aber ich kann es nicht beweisen..es gibt entweder ein Vertrag weder noch etwas was ich unterzeichnet habe das es veröffentlicht werden kann die Personen reden mir ein das der Id-Shot dafür gilt das ich einverstanden mit den regeln bin und somit nichts mehr dazu zu sagen haben darf oder mache mir wird angeboten das ich denen gegen xxxx,xx€ zahle und sie es von den stellen raus nehmen worauf sie nur Zugriff haben also nicht überall nur deren Vermarktungspartnern und es wurde schon von so vielen als Raubkopie runtergeladen und was weiß ich wo überall hochgeladen.. ich würde die gerne anzeigen aber die sind so untergetaucht das ich nicht mal namen von denen habe und deren "Firmen Sitz" in Panama ist aber sie alles in Deutschland betreiben und ich schon bei der Polizei, Staatsanwaltschaft war und beim Anwalt bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft wurde ich nicht ernst genommen beim Anwalt wollte er sehr viel Geld ich bin noch Schüler wie sollte ich den Betrag bezahlen und der hat mir nicht mal versichert das er was bringen kann und somit niemanden um mich hatte der mir dabei Helfen würde es weiter zu bringen und somit verzweifelt mich von zuhause nicht mehr raus getraut habe ich habe kaum schlaf kaum kann ich klar denken also ich bin am ende mit allem es ist eine frage der zeit bis mein ganzer Freundeskreis es herausfindet und mich darauf anspricht..
 
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27 Feb 2013
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#14
Versteh ich nicht ganz. Von wem wurdest du an einen Ort gerufen? Du müsstest doch von dem dann die Nummer haben.

Wieso konntest du nicht nein sagen?

Was hat dich so unter Druck gesetzt und was hat dich so eingeschüchtert?
 
Dabei
6 Mrz 2013
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#15
Tut mir leid, aber wenn du was willst, solltest du dich einigermaßen verständlich ausdrücken.

Warum du kostenlos einen Dreh machst für Leute, die das dann vermarkten, ist mir nach wie vor schleierhaft.
 
Dabei
5 Nov 2007
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#16
es ist sehr kompliziert ........ ich habe kaum schlaf kaum kann ich klar denken also ich bin am ende mit allem es ist eine frage der zeit bis mein ganzer Freundeskreis es herausfindet und mich darauf anspricht..
Nein, es ist nicht sehr kompliziert. Wenn du hier ernst genommen werden willst, dass wir dir helfen können, dann musst du dich entscheiden. Entweder du sagst uns jetzt um was es geht, oder ich beende das hier und schließe es.
 
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