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Verleumdungsklage durch vorgetäuschte schwangerschaft????

  1. #1
    Unregistriert
    Gast

    Standard Verleumdungsklage durch vorgetäuschte schwangerschaft????

    wenn ich eine schwangerschaft vortäusche, kann mich der mann anzeigen?
    ich verlange kein geld oder will finanzielle vorteile. nur so .....ist das illegal? nee oder ist doch nur lügen oder?

  2. #2
    goschli1982

    Standard

    ...du solltest zum arzt und dich psychologisch behandeln lassen! was soll diese frage?

  3. #3
    nixe

    Standard

    Verleumdung kaum - Nötigung vielleicht. Kommt drauf an, was Du erreichen willst.

    Lass den Scheiss !!!!
    Have the courage to follow your heart and intuition. They somehow already know what you truly want to become. Everything else is secondary. (Steve Jobs)
    Omnia vincit amor (Vergil). Zumindest, wenn sie gegenseitig ist. (ich)
    Es ist schwer zu sagen, was unmöglich ist, denn der Traum von gestern ist die Hoffnung von heute und die Wirklichkeit von morgen. (Robert Goddard)

  4. #4
    Schneemond

    Standard

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ist doch nur lügen oder?
    Was heißt denn: nur lügen?
    Reicht doch. Und das ist nicht "nur so...". Warum will man das "nur so" machen?

    Erforsche mal deine moralischen Abgründe.

  5. #5
    Jesse Blue

    Standard

    Das ist doch wieder diese Rachebraut von letztens, die jetzt kalte Füße gekriegt hat und dieses Forum für ihre üblen Spielchen missbrauchen will.

    RACHE, eiskalte Rache, glaubwürdig???

    Dieser Thread (genau wie der andere) sollte eigentlich geschlossen werden, da er niemandem etwas bringt, sondern nur zu blödsinnigen Taten anstiftet.
    Das offene Gespräch suchen - die Lösung für 80% aller Probleme hier.

  6. #6
    Black

    Standard

    Im anderen Thread drohst du ihm in der SMS an den Unterhalt einzuklagen. Dass du das (angeblich) nicht willst, weiß niemand. Ergo ist das Vortäuschen falscher Tatsachen / Betrug (§ 263 StGB).

    [§ 263 StGB Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.]

    Dass du im Nachhinein sagst, dass du das nicht wolltest, glaubt dir niemand,schließlich hast du genügend kriminelle Energie beweisen, dass man dir das problemlos zutrauen würde. Der Racheaspekt hilft dir auch wenig, schließlich gilt Affekt nur unmittelbar, da du das bereits planst, ist Hinterlist gegeben.
    Und mal im Ernst, du bist doch geistig noch soweit zurechnungsfähig, dass dir gewisse Zweifel an dieser Aktion kommen .... was soll also dieses scheiß Gefrage ob das ok sei ?!

    Und weil die Überschrift total bescheuert ist, nochmal ein kleiner Rechtsexkurs:

    [
    § 187 StGB Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.]

    Wenn du deinen Grips anstrengst, merkst du, dass das etwas völlig andere ist, umgangssprachlich sagt man dazu: "Jemanden durch den Schmutz ziehen" während du jemanden "übers Ohr hauen willst" ... und ja, beides ist scheiße.
    Geändert von Black (29.11.2011 um 09:51 Uhr)
    Es gibt so viele schöne Sachen für Frauen, zum Beispiel Frauenhäuser, aber selbst da muss man sie hinprügeln.

    Es gibt nur wenige Probleme, die sich nicht mit der richtien Dosis Rattengift lösen lassen.

    Dear little girls: If your age is on the clock, you're too young for cock.

  7. #7
    Solayha

    Standard

    du hast doch einen an der waffel, lol wie kommt auf so ne idee, ist doch viel zu anstrengend....bringt doch gar nichts...halten wirst du ihn sowieso nicht...er denkt sich nur " mensch was für ne psycho tante" wenn es rauskommt, wenn du es nur zum spaß machen willst, hast du einen kranken humor, wenn du rache willst, denk die was bessers aus......alles liebe -solyaha

  8. #8
    Diya

    Standard

    Zitat Zitat von Jesse Blue Beitrag anzeigen
    Das ist doch wieder diese Rachebraut von letztens, die jetzt kalte Füße gekriegt hat und dieses Forum für ihre üblen Spielchen missbrauchen will.

    RACHE, eiskalte Rache, glaubwürdig???

    Dieser Thread (genau wie der andere) sollte eigentlich geschlossen werden, da er niemandem etwas bringt, sondern nur zu blödsinnigen Taten anstiftet.
    ,
    Das ist das erste das mir dazu einfiel, weil ich damals auch darauf geantwortet hatte,,Ja ja wurde wohl prenzlich!
    Wir führen unser Leben nicht ohne Sinn und Zweck und wenn wir Lieben nehmen wir den anderen nicht sein Leben weg.Wenn er mich liebt soll er es bekennen. Ich werde nämlich keinen Mann hinterher rennen

  9. #9
    xymox

    Standard

    Liebe TE,

    Zitat Zitat von Black Beitrag anzeigen

    [§ 263 StGB Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.]
    Ich wäre mir da nicht so sicher, vielleicht verklagt ihr euch ja gegenseitig und könnt dann einen Vergleich schließen^^. Wenn das jemand mit mir versuchen würde, wäre das ein fall für:

    § 223
    Körperverletzung


    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Grüße
    Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde.
    Sei tapfer und aufrecht, sprich stets die Wahrheit,
    auch wenn dies deinen eigenen Tod bedeutet.
    Beschütze die Wehrlosen und tue kein Unrecht.


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