Sicherlich zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt des Aktes. Es ist auch dann eine Vergewaltigung, wenn das Opfer zunaechst 1000 Avancen gemacht hat, sie schon fleissig bei der Sache sind, und es irgendwann aus welchen Gruenden auch immer feststellt, dass es
nicht mehr will, der/die Taeter(in) aber weitermacht.
...
Der
Nachweis einer Vergewaltigung ist unabhaengig von der
Definition einer solchen. Nur weil etwas im Zweifel schwer nachzuweisen ist, heisst das nicht, dass es unsinnig ist, etwas entsprechendes zu definieren.
Hier sind durchaus Parallelen zum derzeit medial ausgeschlachteten Fall Kachelmann. Es
kann in beiden Faellen sein, dass nach dem Definitionsbegriff eine Vergewaltigung stattgefunden hat. Der exakte Nachweis ist in beiden Faellen schwierig, aber nicht unmoeglich. Aus dem Kontext wird gerade bei Klingel schnell klar, dass eine tatsaechliche Vergewaltigung plausibel und tatsaechlich geschehen war.