Also erstmal beneide ich Dich dafür, dass Du das hast, was ich immer wollte. Dann gratuliere ich euch beiden dass Ihr in einem so jungen Alter, in dem sich vieles noch schneller ändert als später so lange zusammen seid! Respekt!
Danke! Ich weiß das sowas selten ist *stolz sei* 
Was die kosten einer Hochzeit betrifft hat Dein Freund klar unrecht. verheiratete Paare haben finanzielle Vorteile. Ich kenne Eure finanzielle Situation nicht. Bei mir war das damals, nach 5 jahren Beziehung so, dass meine Ex familiäre, bildungsbedingte und finanzielle Vorteile hatte und dazu in vielen (auch finanziellen) Belangen, unter anderem Ihrer Studienzulassung von mir abhängig war.
Ich denke auch das er durch seine Selbstständigkeit mehr vorteile hätte das sagt er mir selbst immer und immer wieder..!! Ich weiß aber nicht ob es auch viele vorteile für mich hätte außer ner anderen Steuerklasse..?!
Ich hatte Angst davor, von einer Studentin, die im Gegensatz zu mir nichts verdient auf Unterhalt verklagt zu werden, nachdem Ich Sie beim Erreichen ihres Ziels, der Studienzulassung erfolgreich unterstützt hatte.
Das Studium hat sie mittlerweilen überigens erfolgreich abgeschlossen. Nachdem Sie mich noch vor Antritt verlassen und danach eine Beziehung mit einem Typen, der Ihr Fach in einem ebenfalls in diesem Studienfach sehr annerkannten Land 3 Jahre über Ihr studiert angefangen hat.
Geheiratet hat Sie Ihn erst nach Abschluss ihres Studiums. Kannst Du Dir vorstellen, welche Macht diese Frau ohne Einkommen über mich gehabt hätte, wenn ich sie geheiratet hätte
Ja... aber ich denke sowas kann man nie wissen!
Die wäre mit dem Typen durch die Welt geflogen und hätte, als (selbst) nichts verdienende von mir Unterhaltszahlungen kassiert!
Sie hätte ein schönes Leben gehabt..
Auch wenn Sie meine Argumente ohne selbst eine Scheidung ihrer Eltern miterlebt zu haben vielleicht nicht nachvollziehen konnte, denke ich, dass sie mich diesbezüglich verstanden hat und nachvollziehen konnte, weshalb ich Ihr keinen Antrag stellte. Es war mir wichtig, dass sie nachvollziehen konnte, weshalb ich das nicht tat.
gut er nannte mir den grund das es für ihn nichts wichtiges ist.. er braucht es nicht... aber stimmt schon es ist wichtig darüber zu reden..
Ich finde, dass Du dem Vater Eures Kindes erklären solltest, was Dir ein Ehevertrag bedeutet. Nicht gut fände ich es, wenn Du ihm sagst, was Dir ein Heiratsantrag bedeutet, denn darauf sollte er schon selbst kommen, das wär für Dich dann ja nicht mehr dasselbe.
Und ich finde, dass Du Deinen eigenen Informationsstand über die finanzielle Bedeutung eines Ehevertrags für einen Mann überdenken oder, falls der aktuell ist mit in Betracht ziehen solltest. Ich finde es wichtig, dass Du erstens weisst, was eine Ehe für Deinem Freund bedeutet und das mit dem vergleichst, was Sie Dir bedeutet. Danach finde ich es wichtig, dass Du Deinem Freund, wie auch immer klarmachst, was eine Ehe Dir bedeutet und welche Vorteile Ihr als Paar davon haben würdet.
Also er weiß welche vorteile wir als paar haben und ich weiß auch das er KEINEN ehevertrag will (mir persönlich wäre es egal!)
Ich hab ihm auch erklärt das es für mich dazu gehört das man das aus liebe macht weil man sich mit dem Partner sicher ist und mit ihm alt werden will..
Sehr wertvoll finde ich, dass Du Deinen Freund auf die Ehe angesprochen hast und auch, dass Du Dir Drittmeinungen eingeholt hast, die es Dir ermöglichen, Deinen Standpunkt erneut zu überdenken.
Ich finde in einer beziehung sollte man über ALLES reden können auch wenns manchmal kracht aber das gehört einfach dazu 
Ich wünschte, ich hätte damals Jemanden wie Dich getroffen und wünsche Dir, das Du mit Deinem Freund noch viele Jahre, verheiratet oder nicht, ZUSAMMEN UND GEMEINSAM glücklich zu Eurem Kind schaut.
Danke! Ich wünsche dir für deine Zukunft auch alles alles liebe und gute 
p.s.
Ich habe keine Ahnung, in welchem Land Ihr lebt. In der Schweiz jedenfalls hat ein Mann, der heiratet kein Recht, (ausschliesslich) den Namen der Frau anzunehmen. Die hierfür notwendigen Beweise entsprechen denjenigen, die auch ein unverheirateter bei einem Namensänderungsantrag vorlegen muss (z.B. nachgewiesene Lebensgefahr durch Verfolgung).