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Erbe

  1. #1
    Superkrake

    Standard Erbe

    Ich hab ne Frage die mich echt interessiert...

    Zb Ich bin 60, meine Frau ist gestorben und hab einen einzelnen Sohn...

    Ich will aber wieder Heiraten und die Frau bringt ein weiteres Kind (das aber Erwachsen ist)

    Wie sieht das Erbe aus, wer kriegt was vom Kuchen ab wenn ich sterbe...
    kiregt zb das Stiefkind auch was ?

    oder wird es nur zwischen Frau und "meinem" Sohn geteilt...

    Und kann der Sohn schon sein Erbe anklagen wenn ich heiraten will und noch nicht getan habe.. und er dagegen ist ???

  2. #2
    DocBrown

    Standard

    Das Stiefkind müsste adoptiert worden sein, um einen Anspruch an den nicht-leiblichen Elternteil zu haben. Dann erben Kinder zu gleichen Teilen.
    Do be do be do -Sinatra

  3. #3
    nic99

    Standard

    Und dein Sohn könnte sein Erbe nicht einklagen, so lange du noch lebst. Er müßte schon warten, bis du gestorben bist. Das Problem aller, die auf schelles Erbe spekulieren.

    Und es bleibt deiner Fantasie überlassen, wie er sein Warten eventuell verkürzen könnte. Aber da gibt es auch Hoffnung, du kannst dich zur Not mit Bodyguard's eindecken, wenn du verstehst, was ich meine.............

    Aber mal eine andere Frage: Du bist 20, wie hoch ist denn das Vermögen, das du zum Vererben schon erarbeitet hast, wenn dich solche Fragen beschäftigen?
    Ohne einen Schuss Sarkasmus ist die Wirklichkeit oft nicht zu ertragen.

    Ist Liebe das Bedürfnis zu geben, ohne zu erwarten?

  4. #4
    DocBrown

    Standard

    Noch ist es nicht seines, sondern das seiner Freundin
    *
    Do be do be do -Sinatra

  5. #5
    Schneemond

    Standard


    *
    Zitat von nic99
    *
    Und dein Sohn könnte sein Erbe nicht einklagen, so lange du noch lebst. Er müßte schon warten, bis du gestorben bist. Das Problem aller, die auf schelles Erbe spekulieren.
    Man kann dies als naher Erbberechtigter durchaus versuchen. Allerdings muss dies nicht immer klappen. Wenn es beispielsweise ein Haus zu dem Zeitpunkt zu erben gibt, der Erblasser aber darin wohnt, muss er es nicht verkaufen oder auszahlen, nur um dem wohl schwarzen Schaf der Familie Vermögen zuzuscheffeln. Nach einer erfolgten Auszahlung verfällt dann aber sämtlicher Anspruch. Soweit kenne ich die Geschichte.
    Vor dem Tode auf seinen Erbteil zu bestehen ist wohl das Hinterletzte. Lieber selbst was schaffen.

  6. #6
    Superkrake

    Themenautor

    Standard

    Ne es geht darum das meine Freundin zwar mich gefragt hat, aber mich dann generell gefragt habe wie das geht ob das deutsche gesetzt bissen anders handhabt, zb im amerikanischen kann man ja sein ganzes gut verschenken ohne das die familie was abkriegt


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