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Befristeter Arbeitsvertrag

  1. #1
    Sweety85

    Unglücklich Befristeter Arbeitsvertrag

    Hallo Ihr Lieben,

    ich hoffe hier am Sonntag noch schnell Hilfe zu bekommen, bevor ich am Montag zur arbeit gehe.

    Wie schon der Titel verrät habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag über 2 Jahre. Dieser läuft Mitte Dezember aus.
    Bis jetzt hat sich mein Arbeitgeber aber noch nicht dazu geäussert...ich wollte letzte Woche mal nachfragen aber mein Chef war krank.
    Jetzt frage ich mich, ob so ein Vertrag einfach so ausläuft oder ob die mir Bescheid geben!?
    Ich weiß auch nicht so Recht, wen ich da fragen soll. Da ich quasi 2 Chafs habe. Einmal meine direkte Vorgesetze und einmal "Firmenchef". Und: sind die überhaupt verpflichtet mir das mit zu teilen?

    Beim Arbeitsamt habe ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet, denn das muss man ja 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft tun.

    Hat jemand Erfahrungen mit so etwas gemacht? Oder weiß einen Rat?


  2. #2
    Cynthia

    Standard

    Wenn er sich NICHT dazu äußert und du am Tag nach Auslauf des Vertrags bei der Arbeit erscheinst, dann ist der automatisch unbefristet verlängert.
    *
    Ansonsten ist der Arbeitgeber wirklich dazu verpflichtet, sich dazu zu äußern. Nur in welchem Zeitrahmen und ob es überhaupt einen gibt weiß ich nicht..
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    Vaclav Havel

  3. #3
    Lilie

    Standard


    *
    Zitat von Cynthia
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    Wenn er sich NICHT dazu äußert und du am Tag nach Auslauf des Vertrags bei der Arbeit erscheinst, dann ist der automatisch unbefristet verlängert.
    *
    Ansonsten ist der Arbeitgeber wirklich dazu verpflichtet, sich dazu zu äußern. Nur in welchem Zeitrahmen und ob es überhaupt einen gibt weiß ich nicht..
    Ich zitiere dich mal lieber komplett, nicht, dass es heißt, ich würde einen wichtigen Aspekt deines Beitrags unterschlagen... WICHTIG: Der AG ist nur dazu verpflichtet, dir ein Zeugnis auszustellen, auch nur auf Wunsch ein qualifiziertes, ansonsten liegen die Pflichten einzig bei dir. Wenn sich der AG NICHT äußert, gilt der Vertrag schlichtweg als beendet, also klemm dich ein wenig dahinter, hak mal bei den für dich wichtigen Leuten nach, die sollen noch mal ein nettes Wort für dich einlegen.
    Die Wurst ist rund, der Zwieback eckig, dem Einen geht's gut, dem Anderen dreckig

    "Zum Blauen Fuchs" - Ich habe den Zweitschlüssel, bin nämlich die Bardame

  4. #4
    Cynthia

    Standard

    Lilie, also in dem Betrieb in dem ich arbeite, hatten wir auch einmal eine befristete Kraft. Die hat nichts von Verlängerung o.ä. gehört, ist am nächsten Tag einfach normal erschienen und war damit unbefristet übernommen laut unserem Personalrat. Ob das nun gesetzlich so bestimmt ist, kann ich nicht sagen, so hab ichs nur bei uns mitbekommen. Erschien mir zwar auch seltsam, aber wer steigt bei den deutschen Gesetzten schon noch durch.
    *
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    Vaclav Havel

  5. #5
    FrauStern

    Standard

    Ich habe nur Jahresverträge und erfahre erst immer kurz vor knapp, ob ich verlängert werde. Es ist doch noch "Zeit". Ich weiß meistens erst Weihnachten rum, obs weiter geht.
    *
    Ist hart, aber ich kanns mittlerweile gelassen sehen.
    Zum Festvertrag: Ich bekomme immer Vertragsänderungen! Somit münde ich nicht in einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Darauf achten die Unternehmen genau.
    Illusion

    Wenn die Illusion
    mehr Schmerz bereitet
    als die Wirklichkeit,
    ist es an der Zeit,
    den alten Traum
    zu begraben.

    Karin Rohner

  6. #6
    Sweety85

    Themenautor

    Standard

    Mhm- also überall anders!
    Ich werde dann mal sehn, dass ich morgen einen meiner Chefs zu fassen kriege und mal nett nachfragen.




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